Pressemitteilung | Bayerische Ingenieurekammer-Bau

Marktfähigkeit, Akzeptanz und Einordnung von Bachelor- und Master-Abschlüssen sicherstellen

(München) - Weitgehend unbemerkt wurde mit der Novelle zum Hochschulrahmengesetz die rechtliche Voraussetzung zur probeweisen Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen auch für die Fachbereiche des Bauwesens geschaffen. Nach Übernahme dieser Vorgabe in die Landesgesetze ist inzwischen eine Reihe deutscher Hochschulen mit Eifer dabei, in diversen Fachbereichen Bachelor- und Master-Absolventen zu "produzieren". Ein möglicherweise leichtfertiger Schritt, denn das Risiko der ungewissen Marktfähigkeit, Akzeptanz und Einordnung dieser Abschlüsse lastet nicht auf den Ausbildungsstätten, sondern auf den Absolventen, warnt der Ausschuss für angestellte und beamtete Ingenieure der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.

Grundsätzlich eröffnet die Einführung der neuen, international ausgerichteten Studiengänge die Chance, die Ingenieurausbildung in Deutschland an eine veränderte Marktlage anzupassen. Eine stillschweigende Abwertung der deutschen Diplom-Abschlüsse und eine Minderung der Ausbildungsqualität des Ingenieurnachwuchses kann der Internationalisierungsansatz jedoch nicht legitimieren. Nicht Bachelor oder Master, sondern das Diplom muss weiterhin Regelabschluss bleiben, fordert der Ausschuss in einem jetzt veröffentlichten Positionspapier.

Soweit Bachelor- und Masterabschlüsse probeweise eingeführt würden, müssten diese an allen deutschen (Fach-) Hochschulen und Universitäten zu "absolut gleichwertigen, wenn auch verschiedenartigen Abschlüssen führen." Das Bachelor-Studium sei aber aufgrund der reduzierten Studiendauer (und ggf. auch reduzierter Zugangsvoraussetzungen) qualitativ deutlich unterhalb des Diplom-Studiums einzuordnen. Hingegen müsse sich das Master-Studium in seiner Qualität und in seinen Bildungsinhalten am Diplom-Studium messen lassen und als Mindestforderung dessen Niveau erreichen.

Ohne zusätzliche Qualifizierung werden Bachelor-Absolventen die Tore der Ingenieurkammern versperrt bleiben, warnt der Ausschuss. Der Aufstieg in den Kreis der Bauvorlageberechtigten wird Bachelor-Absolventen erst mit einer aufbauende Ausbildung gelingen, heißt es in dem Positionspapier weiter. Anders stelle sich die Lage bei Master-Absolventen dar, die die Anforderungen an die spätere Erteilung der Bauvorlageberechtigung grundsätzlich erfüllen würden. Allerdings steckt auch hier der Teufel im Detail: In den Landesbauordnungen sind bisher weder Bachelor- noch Master-Abschlüsse noch diesen zugeordnete Kompetenzen aufgeführt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bayerische Ingenieurekammer Bau Einsteinstr. 1-3 81675 München Telefon: 089/4194340 Telefax: 089/41943420

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