Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

Neue Batterieverordnung im Fokus - Maßnahmenpaket für höhere Quoten und mehr Recyclingkapazitäten / Parlamentarischer Abend des BDE zum Thema Batterierecycling

(Berlin) - Zu einer umfassenden Steigerung des Batterierecyclings ist nach Ansicht der deutschen Kreislaufwirtschaft ein schnell greifendes Maßnahmenpaket nötig. Inhalt dieses Pakets muss dabei insbesondere ein Zuwachs der Recyclingkapazitäten in einer bis dato nicht gekannten, jetzt aber notwendigen Größenordnung für Lithiumsysteme sein. Zwingende Voraussetzung dafür ist eine umfassende Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Zu diesem Ergebnis kommt eine Diskussionsrunde im Rahmen eines Parlamentarischen Abends, zu dem der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft am gestrigen Donnerstagabend in Berlin geladen hatte.

Unter dem Titel "Die neue Batterieverordnung - Ohne Recyclingkapazitäten keine erfolgreiche Circular Economy" hatten unter der Moderation von BDE-Präsident Peter Kurth die Bundestagsabgeordneten Judith Skudelny (FDP) und Michael Thews (SPD) zusammen mit dem Praxisvertreter Jan Arff (Ecobat Solutions Europe GmbH) und dem Branchenexperten Timm Lux (Boston Consulting Group) sowie Dr. Claas Oehlmann der Circular Economy Initiative des BDI im Haus der Kreislaufwirtschaft diskutiert.

Eröffnet wurde der Abend mit zwei Impulsstatements von Jan Arff und Timm Lux. Beide Referenten betonten in ihren Beiträgen die derzeit bestehende Diskrepanz zwischen den geforderten Recycling- und Einsatzquoten aus der Batterieverordnung und den im Gegenzug aktuell vorhandenen Behandlungsverfahren und deren notwendigen Ausbau.

So müssten die Investitionen in diesem Bereich gestützt werden, da notwendige Teilprozessschritte beim Batterierecycling eine Mindestskalierung benötigen, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Die dafür notwendigen Mengen werden aber - so die Experteneinschätzung - bis 2030 aufgrund des verzögerten Rücklaufes von Batterien noch nicht zur Verfügung stehen.

Dennoch treten bereits vorher ambitionierte Recyclingquoten in Kraft. So sind ab Ende 2027 Quoten von 50 Prozent bei Lithium und 90 Prozent bei Nickel, Blei, Kupfer und Kobalt vorgesehen. Ab Ende 2031 steigen diese Werte auf 80 Prozent bei Lithium und auf 95 Prozent bei Nickel, Blei, Kupfer und Kobalt

Beim Mindestrezyklatanteil in Produkten sind für Industrie- und Fahrzeugbatterien gemäß Batterieverordnung folgende Mengen vorgesehen:

- 8 Jahre nach Inkrafttreten: 16 Prozent Kobalt; 85 Prozent Blei; 6 Prozent Lithium; 6 Prozent Nickel
- 13 Jahre nach Inkrafttreten: 26 Prozent Kobalt; 85 Prozent Blei; 12 Prozent Lithium; 15 Prozent Nickel

Einigkeit bestand in der Runde, dass die Batterieverordnung, aber auch der Critical-Raw-Materials-Act nur dann die entsprechenden Ziele, nämliche Rohstoffe in der EU im Kreislauf zu führen, in Deutschland erreichen, wenn die "Deutschlandgeschwindigkeit" auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette angewandt wird und finanzielle Förderinstrumente nicht nur die Produktion und den Konsum begünstigen, sondern auch die Recyclingbranche stützen. Andernfalls stünden die kritischen Ressourcen für die Energie- und auch die Verkehrswende in der EU nicht zur Verfügung.

BDE-Präsident Peter Kurth fasste zusammen: "Der Abend hat deutlich gemacht, dass sich aktuell entscheidet, ob und wie die ambitionierten Quoten im Batterierecycling und beim Wiedereinsatz von Rezyklaten in den Produkten zu erreichen sind. Wir brauchen einen massiven Zuwachs bei den gesammelten Mengen, der einhergeht mit einem deutlichen Ausbau der E-Mobilität. Nur so erreichen wir die nötige Quantität. Zudem müssen wir den Auf- und Ausbau der Anlagenkapazitäten deutlich erweitern. Für diese Ziele sind wichtige Schritte und zügige Entscheidungen nötig. Wir brauchen mehr Geschwindigkeit in Planungs- und Genehmigungsverfahren und insbesondere eine Beschleunigung bei der Notifizierung der Abfallverbringung, denn Batterien sind ein gefährlicher Abfall, so dass jede grenzüberschreitende Verbringung notifizierungspflichtig ist. Nötig ist außerdem eine Klärung wichtiger rechtlicher Schnittstellen, beispielsweise ein einheitliches Abfallende. Dies sind wichtige Bausteine zur allseits gewünschten und auch nötigen Steigerung der E-Mobilität und damit zum Gelingen der Energie- und Verkehrswende, denn nur so können wir die gesteckten Klimaziele erreichen."

Quelle und Kontaktadresse:
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V. Bernhard Schodrowski, Leiter Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Von-der-Heydt-Str. 2, 10785 Berlin Telefon: (030) 5900335-0, Fax: (030) 5900335-99

(jg)

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