Pressemitteilung | VDKL - Verband Deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen e.V.

Neue Hygiene-Leitlinie für Kühlhäuser veröffentlicht

(Bonn) - Aufgrund der umfangreichen Neuregelungen des europäischen Hygienerechts wurde die VDKL-Leitlinie für eine gute Hygienepraxis in Kühlhäusern (HACCP) vollständig überarbeitet und der aktuellen Rechtslage angepasst.

Die neue Leitlinie berücksichtigt jedoch nicht nur die geltenden Hygienevorschriften, sondern gibt Unternehmen der Kühllogistikbranche auch darüber hinausgehende Hilfestellungen z.B. bei der Wareneingangskontrolle, der Vermietung von Kühlraum an Kunden oder der Erfassung des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD).

Die Hygiene-Leitlinie ist in Brüssel notifiziert und steht daher in Einklang mit allen geltenden europäischen und nationalen gesetzlichen Regelungen. Sie stellt für Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen eine europaweit anerkannte Grundlage für den Aufbau eines HACCP-Konzeptes dar.

Ziel der Leitlinie ist es auch, die zuständigen Veterinärbehörden u.a. bei der betrieblichen Hygienekontrolle praxisgerecht zu unterstützen. Allen für Kühlhäuser zuständigen Veterinärbehörden wird die Leitlinie daher durch den VDKL unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Bereits im Jahr 2001 hatte der VDKL eine Hygiene-Leitlinie für Kühlhäuser veröffentlicht.

Der VDKL ist der Wirtschaftsverband für Unternehmen der Tiefkühl- und Frischebranche und vertritt über 85 % aller gewerblichen Kühlhäuser in Deutschland.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen e.V. (VDKL) Jan Peilnsteiner, Geschäftsführer Schedestr. 11, 53113 Bonn Telefon: (0228) 201660, Telefax: (0228) 2016611

(bl)

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