Pressemitteilung | Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) - Landesverband Niedersachsen

Niedersächsisches Nichtraucherschutzgesetz / DEHOGA fordert Wahlrecht für Gastronomen

(Hannover) - "Wir fordern nach wie vor ein Wahlrecht für geschlossene Gesellschaften, was das Rauchverbot im niedersächsischen Gastgewerbe betrifft", kommentiert Herrmann Kröger, Präsident des Niedersächsischen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Niedersachsen), den aktuellen Evaluierungsbericht der Landesregierung. Weitere Ausnahmen vom Rauchverbot wie zum Beispiel die Sonderregelungen für Raucherräume oder Einraumgaststätten sollen laut Evaluierungsbericht nicht zugelassen werden.

Gerade im Segment der Familien- und Firmenfeiern mussten die Gastronomen im letzten Jahr starke Umsatzeinbußen hinnehmen. 9 von 10 Betrieben waren mit nichtraucherschutzbedingten Einbußen von ca. 10 Prozent betroffen, hat eine vom DEHOGA Niedersachsen beim Deutschen Wirtschaftswissenschaftlichen Institut für Fremdenverkehr (DWIF) in München in Auftrag gegebene repräsentative Umfrage unter niedersächsischen Gastgewerbebetrieben ergeben. "Dem Gastgeber einer geschlossenen Veranstaltung - beispielsweise seiner Hochzeit - zu begründen, warum er kein freies Wahlrecht über Rauchen oder Nichtrauchen auf seiner eigenen Feier hat, ist für die betroffenen Gastwirte und Hoteliers kaum leistbar", so Kröger.

Auch auf Grund der Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, wo geschlossene Gesellschaften selbst über Rauchen oder Nichtrauchen entscheiden können, forderte Kröger auch für Niedersachsen eine Öffnung des Nichtraucherschutzgesetzes.

Ebenso sei es sinnvoll, dass der Gesetzgeber eine Innovationsklausel mit in das Nichtraucherschutzgesetz aufnehme. Kröger vertrat den Standpunkt, bei ausgereiften technischen Lösungen, die eine Schadstoffbelastung der anwesenden Gäste bedingt durch Zigarettenrauch ausschließen, das Rauchen zu gestatten.

Hermann Kröger gab sich optimistisch, dass das Gewerbe den niedersächsischen Landtag von diesen Notwendigkeiten überzeugen kann und es deshalb in 2010 noch zu einer Änderung des Gesetzes kommen könne.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA), Landesverband Niedersachsen Sarah Schulz, Pressesprecherin Yorckstr. 3, 30161 Hannover Telefon: (0511) 33706-0, Telefax: (0511) 33706-29

(el)

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