Pressemitteilung | Eigenheimerverband Deutschland e.V.

Personalie: Neuer Präsident des BDSE wieder aus Bayern!

(München) - In der 112. Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Siedler und Eigenheimer am 19./20. Oktober in Rosenheim wurde Heinrich Rösl zum neuen Präsidenten des Verbandes gewählt. Rösl vertritt als Landesvorsitzender des Eigenheimerverbandes Bayern den mitgliederstärksten Verband im BDSE mit 80 000 Mitgliedern. Vizepräsident bleibt Friedrich Dietrich aus Baden-Württemberg. Der bisherige Präsident Eduard Lukas wurde nach 24-jähriger Tätigkeit zum Ehrenpräsidenten ernannt.

Wichtige Sachthemen waren:

Erbschaft-/Schenkungsteuer

Das Familienheim ist ernsthaft bedroht, wenn bei der Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungssteuer nicht besondere Regelungen für das selbst genutzte Wohneigentum getroffen werden. Es kann und darf nicht sein, dass im Erbfall das Familienheim, das oft von mehreren Generationen geschaffen wurde, im Erbfall wegen der Erbschaftsteuer verkauft werden muss!

Die Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer war eines der zentralen Themen, mit denen sich die Delegierten des Bundesverbandes Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V. (BDSE) auf ihrer 112. Mitgliederversammlung am 19. und 20. Oktober in Rosenheim befassten. Gastgebender Mitgliedsverband war dieses Mal der Eigenheimerverband Bayern e. V.

Dass der Wert eines Eigenheims durch Verkauf realisiert werde, entspricht nicht der allgemeinen Lebenserfahrung, denn Eigenheime dienen den Familien über Generationen hinweg zur Eigennutzung. Insoweit steht das Eigenheim als Familienheim indirekt unter dem Schutz des Artikels 6 des Grundgesetzes. Deswegen hält der BDSE eine besondere steuerliche Verschonungsregelung für Familienheime schon aus familienpolitischen Gründen für geboten. Entsprechende Verschonungsregelungen hat das Bundesverfassungsgericht bei Vorliegen ausreichender Gemeinwohlgründe ausdrücklich für zulässig erachtet.

Der BDSE fordert daher einen besonderen Freibetrag in Höhe des Wertes eines Familienheims, der nicht mit den allgemeinen Freibeträgen zu verrechnen ist. Bei der Bemessung des Freibetrages ist insbesondere dem hohen Besteuerungswert der Familienheime in Ballungsgebieten Rechnung zu tragen.

Klima- und Energiepaket der Bundesregierung

Das Bundeskabinett hat bei seiner Klausurtagung in Meseberg ein umfassendes Klima- und Energieprogramm verabschiedet. Ziel des Programms ist eine Senkung des CO2-Ausstoßes bis 2020 um 40 Prozent. Ein wichtiger Teil der beschlossenen Maßnahmen betrifft den Gebäudebereich. So werden die Anforderungen an die energetischen Standards von neuen und bestehenden Gebäuden verschärft und die anteilige Nutzung erneuerbarer Energien wird verpflichtend.

Diese Vorgaben dürfen nach Ansicht des BDSE aber keine unzumutbaren Belastungen zur Folge haben. Auch müsse das Gebot der Wirtschaftlichkeit oberste Priorität haben. Anstelle gesetzlicher Nachrüstverpflichtungen fordert der BDSE zudem stärkere finanzielle Anreize zur Nutzung alternativer Energien.


Neuregelung des Schornsteinfegerwesens

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens sieht unter anderem einen Wegfall des Kehr- und Überprüfungsmonopols nach bisheriger Prägung vor. Gleichwohl sollen die Kehrbezirke beibehalten werden. Die den „Bezirksbevollmächtigten“ übertragenen Kontrollaufgaben bedeuten einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Daher befürchtet der BDSE, dass die geplante Neuregelung trotz des Wegfalls des Schornsteinfegermonopols eher eine Erhöhung denn eine Senkung der Kosten zur Folge haben wird. Der BDSE lehnt daher dieses „Bürokratiemonster“ ab.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Siedler und Eigenheimer e.V. Pressestelle Schleißheimer Str. 205a, 80809 München Telefon: (089) 3073660, Telefax: (089) 305970

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