Pressemitteilung | Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V. - Hauptstadtbüro

Podiumsdiskussion beim 23. Zahnärzte-Sommerkongress auf Usedom / FVDZ befürchtet nichtärztlichen Fremdbesitz von MVZ

(Berlin) - Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) hat die erhebliche Ungleichbehandlung von niedergelassenen Zahnärzten und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz kritisiert. "Der Freie Verband fordert 'Waffengleichheit' zwischen MVZ und der Einzelpraxis sowie den klassischen Kooperationsformen", erklärte der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader beim Zahnärzte-Sommerkongress in Heringsdorf. Dazu müssten fairer Wettbewerb ermöglicht und - als Entwicklungsmöglichkeit - die einseitigen Beschränkungen für Niedergelassene aufgehoben werden.

Der FVDZ-Justiziar Michael Lennartz stellte in der Diskussionsrunde heraus, dass in einem MVZ unbegrenzt viele angestellte Zahnärzte tätig sein dürfen. Im Gegensatz dazu dürfe ein Vertrags(zahn)arzt in klassischen Kooperationsformen oder der Einzelpraxis lediglich zwei Zahnärzte beschäftigen. "Das ist eine klare Diskriminierung der Vertragszahnärzte", betonte der Rechtsanwalt. Die für Kommunen neu geschaffene Möglichkeit, selbst MVZ zu gründen, bezeichnete Lennartz als "Sündenfall". Dadurch werde das Fremdbesitzverbot ausgehebelt, aber die Versorgung voraussichtlich nicht verbessert.

Hintergrund ist das Mitte 2015 in Kraft getretene GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, mit dem der Gesetzgeber arztgruppengleiche und damit auch rein zahnärztliche MVZ erlaubt hat. Außerdem dürfen seither auch Kommunen MVZ gründen.

Quelle und Kontaktadresse:
Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V., Hauptstadtbüro Carolin Stehr, Referentin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Auguststr. 28, 10117 Berlin Telefon: (030) 243427-0, Fax: (030) 243427-67

(wl)

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