Pressemitteilung | Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V.

Preisexplosion bei Kraftstoffen / CDH fordert Steuersenkung oder wenigstens mehr Wettbewerb

(Berlin) - Die jüngste "Explosion" der Kraftstoffpreise belastet sowohl den privaten als auch den gewerblichen Verbraucher in kaum noch zumutbarer Höhe. Hervorgerufen wurde diese jüngste drastische Preissteigerung durch den schwachen Euro und die Auseinandersetzungen um das iranische Atomprogramm. Zusätzlich befeuert durch Spekulationen auf weiter steigende Rohöl- und Kraftstoffpreise. Aber auch der Wettbewerb lässt aufgrund des permanenten Abgleichs der Tankstellenpreise durch die Mineralölkonzerne in Deutschland zu wünschen übrig. Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes äußerte gegenüber der "Wirtschaftswoche", dass es nach seiner Auffassung "ein Oligopol der großen Fünf" (Aral, Shell, Esso, Jet und Total) gebe, "die sich kaum Wettbewerb liefern".

Was tut unsere Regierung, was tut unser Staat in dieser Situation? Natürlich das, was für ihn am lukrativsten ist, nämlich nichts. Denn der Fiskus kassiert bei jeder Preissteigerung kräftig mit, zusätzlich zu der ohnehin schon exorbitanten Besteuerung von Kraftstoffen. Mit der Mineralöl- und Ökosteuer auf den Nettopreis und der Mehrwertsteuer auf den Nettopreis und die Steuern, also sogar mit einer Steuer auf die Steuern. Und je höher der Nettopreis desto höher die Steuereinnahmen. Die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH); Berlin, ist der Ansicht, dass es Zeit ist diese Mehreinnahmen abzubauen und die Steuerbelastung von Kraftstoffen endlich zu senken.

Die sprudelnden Staatseinnahmen sind wahrscheinlich auch der Grund, warum der Staat auch nichts tut um den Wettbewerb auf dem deutschen Kraftstoffmarkt zu intensivieren. Zwar lässt sich kartellrechtlich gegen die Preispolitik der Anbieter - Beobachten und schnelles nachvollziehen - nicht vorgehen. Aber im Bundeskartellamt gibt es die Überlegung, dem australischen Modell zu folgen. Dort müssen die Konzerne jeweils um 14.00 Uhr ihre Kraftstoffpreise für den nächsten Tag einer offiziellen Stelle, dem Handelsministerium melden. Diese Angabe gilt ab 6.00 Uhr morgens und darf erst wieder für den Folgetag ab gleicher Uhrzeit verändert werden. Damit ist ein Abgleichen und schnelles nachvollziehen von Preisen der Wettbewerber unmöglich. Wer einen höheren Preis als die Wettbewerber meldet, darf am gesamten folgenden Tag zusehen, wie die Autofahrer dort tanken, wo es günstiger ist. Wer den niedrigeren Preis meldet, profitiert.

Quelle und Kontaktadresse:
Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) Claudia Mischon, Geschäftsführerin Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: (030) 72625600, Telefax: (030) 72625699

(cl)

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