Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK)

Pressekonferenz in Berlin: Die betriebliche Altersvorsorge ist in Gefahr!

(Berlin) – Bisher mussten Rentner, die sich Erträge aus betrieblicher Altersvorsorge in Monatsraten überweisen ließen, 50 Prozent der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Auf Einmalauszahlungen wurden bislang überhaupt keine Sozialversicherungsbeiträge fällig. Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung – kurz GKV-Modernisierungsgesetz – ist das nun anders: Sämtliche ab dem 1. Januar 2004 fälligen Kapitalleistungen einer betrieblichen Altersvorsorge schlagen bei der Kranken- und Pflegeversicherung zu 100 Prozent zu Buche. „Betroffen sind alle Rentner, die Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind und eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen haben“, erklärt Ulrich Zander, Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) bei einem Pressegespräch in Berlin. Egal ob es sich um Pensionskassen, Direktversicherungen, Betriebsrenten und betriebliche Versorgungswerke handelt. „Private Lebensversicherungen zählen zum Glück nicht dazu“, so der Experte, „denn die Beitragspflicht setzt einen Bezug zum früheren Erwerbsleben voraus.“

Wer dagegen eine Betriebsrente bezieht, hat nicht so viel Glück. Sie wird 2004 im Schnitt mit 15,7 Prozent Sozialversicherungsbeitrag belastet – im Durchschnitt 14 Prozent für die gesetzliche Krankenversicherung sowie 1,7 Prozent für die Pflegeversicherung. Die Rentenkassen übernehmen davon nichts mehr. Ulrich Zander erläutert die finanziellen Folgen an einem Beispiel: „Bei einer Ablaufleistung von 60.000 Euro in den nächsten zehn Jahren und einem Beitragssatz von rund 16 Prozent müssen monatlich zusätzlich 80 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Das sind 960 Euro im Jahr und unglaubliche 9.600 Euro in zehn Jahren!“

Der BVK bezweifelt, dass der im Grundgesetz verankerte Vertrauensschutz noch gewährleistet ist. „Die Bürger haben ihre Altersversorgung an den bestehenden gesetzlichen Regelungen orientiert“, so Vizepräsident Zander, „Bei laufenden Verträgen wird sie jetzt nachträglich entwertet.“ Außerdem soll im Jahr 2009 die Sozialabgabenfreiheit bei der Entgeltumwandlung im Zusammenhang mit dem Aufbau einer Betriebsrente auslaufen. „In der Folge muss auf ein bereits mit Beiträgen belastetes Einkommen zum zweiten Mal Krankenversicherungsbeitrag gezahlt werden – das darf nicht sein“, empört sich Ulrich Zander. Der BVK-Tipp: Wer freiwillig Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung und jünger als 40 Jahre ist, sollte in die private Krankenversicherung wechseln. Dann bleibt die Rente von gesetzlichen Beiträgen verschont. Ihr selbständiger Versicherungskaufmann im BVK berät Sie gern.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) Kekulestr. 12, 53115 Bonn Telefon: 0228/228050, Telefax: 0228/2280550 Ansprechpartner: Vizepräsident des BVK, Ulrich Zander, Telefon: 05651/5515 Pressestelle des BVK, Hans-Dieter Schäfer, Telefon: 0228/22805-16 Pressestelle des BVK, Maschamay Poßekel, Telefon: 0228/22805-39

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