Pressemitteilung | (ABVP) Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. - Bundesgeschäftsstelle

Resolution des ABPV

(Hannover) - Die Mitgliederversammlung des ABVP hat am 28. 10. 2000 in Fürth einstimmig beschlossen, dass der Verband sich weiterhin für eine überdurchschnittliche Pflegequalität einsetzt.

Die Resolution lautet im folgenden:

Wir, die Mitglieder im ABPV, bekennen uns zu einer humanen und wirtschaftlichen Häuslichen Pflege von kranken und/oder alten Menschen.
Wir bekennen uns auch weiterhin zu überdurchschnittlicher Pflegequalität.

Unsere Leistungen und ihre Qualität unterliegen jedoch Voraussetzungen, die nicht von uns selbst gestaltet werden können. Sie sind weitgehend in die Hände der Politik, der Kranken- und Pflegekassen sowie der Ärzteschaft gelegt. Deshalb konnten wir nicht verhindern, daß die Krankenkassen ihren Versicherten z.T. lebensnotwendige Leistungen der Häuslichen Krankenpflege vorenthalten und z.T. auch heute noch so verfahren.

So konnten wir auch nicht verhindern, dass sich die Vertragsgestaltung zwischen den Krankenkassen und uns immer mehr an dem Grundsatz orientierte: „Die beste Pflege ist die billigste Pflege?“

Wir lehnen daher auch jede Verantwortung für die Folgen des gegen uns geltenden Rechtsrahmens ab. Zunehmend verschlechterte Arbeitsbedingungen, der Mangel an Fachpersonal und sich rein auf die technische Leistungserbringung ausrichtende Pflege werden zunehmen, solange uns die Politik die seit langem geforderte Schiedsstelle für die Krankenversicherungsverträge vorenthält. In der Folge davon betreiben Krankenkassen eine Vertrags- und Vergütungspolitik, die Patienten die medizinisch notwendigen Leistungen vorenthält. Diese Kassenpolitik wird bereits mittelfristig zu einem Pflegenotstand in der häuslichen Versorgung führen sowie zu einer Dequalifizierung der Pflegedienste.

Wir konnten auch nicht die Richtlinie zur Verordnung Häuslicher Krankenpflege verhindern. Funktionäre der Krankenkassen und der niedergelassenen Ärzte haben ausschließlich und allein die Verantwortung zu tragen für die zusätzliche Einengung der Leistungsansprüche der Versicherten – bei gleichen bis steigenden Beiträgen –, Entmündigung des verordnenden Arztes und Bürokratisierung der Abläufe im Verhältnis Versicherter - Kasse.

Das zeigt sich besonders krass an den Bereichen pflegerische Prophylaxen, Versorgung von Schwerstkranken und Versorgung psychisch kranker Menschen.

Wir fordern daher die Politik auf, noch in dieser Legislaturperiode die Mitspracherechte der Häuslichen Krankenpflege gegenüber den Ärzten und den Kassen unserer Verantwortung für die Patienten und unserer Kompetenz durch unsere Praxisnähe anzupassen. Dazu sind die Richtlinienvorschriften um ein qualifiziertes Entscheidungsrecht zu ergänzen. Wir fordern die Kassen auf, ihre internen Verwaltungsanweisungen für die Genehmigung Häuslicher Krankenpflege zu überprüfen, um dem Anspruch der Versicherten auf eine humane Leistungserbringung (§ 70 SGB V) wieder Geltung zu verschaffen.

Grundsätzliche Besserung für die Patienten, Angehörige sowie eine Entbürokratisierung ist erst dann gesichert, wenn die Häusliche Krankenpflege aus dem Genehmigungszwang – wie z.B. bei der Arzneimittelversorgung – entlassen wird. Da die Kassenmacht sich zunehmend gegen ihre Versicherten wendet, fordern wir hier eine Klarstellung des Gesetzgebers.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. Roscherstr. 13 A 30161 Hannover Telefon: 0511/338980 Telefax: 0511/3389898

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