Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Rückführungsverbesserungsgesetz: Asylverfahren soll angstfrei werden

(Berlin) - Im Innenausschuss des Bundestages wurde gestern über den Entwurf für ein Rückführungsverbesserungsgesetz debattiert. Den Deutschen Anwaltverein (DAV) vertrat Rechtsanwalt Berthold Münch. Der kritisierte, dass der Entwurf durch zahlreiche unverhältnismäßige Maßnahmen nicht nur Geflüchtete und engagierte Helfer:innen, sondern auch Behörden und Justiz übermäßig belaste. Der DAV forderte außerdem eine verpflichtende anwaltliche Vertretung im Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamsverfahren.

Statement von Rechtsanwalt Berthold Münch, Mitglied im Ausschuss Migrationsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV):

"Angst vor Haft und Strafen ist schädlich für ein erfolgreiches Asylverfahren. Deshalb braucht ein solcher Prozess ein vertrauensvolles und gelassenes Agieren aller Beteiligten. Der Entwurf des Rückführungsverbesserungsgesetzes ist jedoch leider geprägt durch rechtlich fragwürdige und unverhältnismäßige Regelungen, die dem entgegenstehen.

So ist es nicht vertretbar, Asylsuchende auch dann in Abschiebungshaft zu nehmen, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung die Voraussetzungen dafür vorlagen. Das würde dazu führen, dass praktisch jeder Antragssteller in Haft genommen werden kann und die Haft faktisch zwangsläufig wegen der Stellung eines Asylantrags verhängt wird.

Auch Helfer werden durch den Entwurf kriminalisiert. Beraterinnen oder Berater von Antragstellern stehen vor der Gefahr, für deren falsche oder unvollständige Angaben wegen Beihilfe oder im schlimmsten Fall Anstiftung belangt zu werden. Hier bedarf es mindestens einer Möglichkeit für die Antragsteller, ihre Angaben ohne Furcht vor Strafe korrigieren zu können. Genauso muss sichergestellt werden, dass organisierte Seenotrettung nicht strafrechtlich belangt wird.

Insgesamt ist klar: Der Rechtsschutz gegen Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam braucht eine Stärkung. Hierfür muss den Betroffenen künftig verpflichtend eine anwaltliche Vertretung beigeordnet werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Pressestelle Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(jg)

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