Pressemitteilung | Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB (DPolG) / DPolG Bundespolizeigewerkschaft - Bundesgeschäftsstelle Berlin

Sicherheitskonferenz in München: DPolG begrüßt Verbotsverfügung

(Berlin) - Die Bestätigung der Verbotsverfügung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) ist in der Führung der DEUTSCHEN POLIZEIGEWERKSCHAFT (DPolG) auf ungeteilte Zustimmung gestoßen. „Die rechtlichen Möglichkeiten, Krawalle, Sachbeschädigungen und andere kriminelle Handlungen zu verhindern, wurden dadurch gestärkt, die Arbeit der Einsatzleitung erleichtert. Die Stadtverwaltung in München und der BayVGH haben damit deutlich gemacht, dass der Rechtsstaat nicht bereit ist, Krawalle hinzunehmen, das ist leider nicht in allen Städten in Deutschland so“, kommentierte Gerhard Vogler, Bundesvorsitzender der DPolG die Entscheidungen.

Nach Auffassung der DPolG ist die von Oberbürgermeister Ude geäußerte Absicht, jegliche Störungen von vornherein zu unterbinden, „die richtige und angemessene Strategie gegenüber Gewalttätern, denen es um keinerlei politische Aussagen, sondern einzig um die Begehung von Straftaten und Verächtlichmachung des Staates geht.“

Gerhard Vogler: „Gewalt darf in Deutschland keine Chance haben und reisende Krawallmacher müssen unverzüglich dingfest gemacht werden. Die Möglichkeit des Unterbindungsgewahrsams gibt uns hier in Bayern auch die Möglichkeit, Störer bis zum Ende der Sicherheitskonferenz festzusetzen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB (DPoIG) Friedrichstr. 169/170 10117 Berlin Telefon: 030/47378123 Telefax: 030/47378125

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