Pressemitteilung | Familienbetriebe Land und Forst e.V. (FaBLF)

Solarpaket I: Duldungspflichten für den Leitungsbau sind verfassungswidrig

(Berlin) - Anlässlich des Beginns der parlamentarischen Beratungen zum Solarpaket I des Bundeswirtschaftsministeriums kritisiert der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst, Max v. Elverfeldt, die im Entwurf vorgesehenen Regelungen zu Lasten der Grundeigentümer scharf: "Die Duldungspflichten sind klar verfassungswidrig. Sie verstoßen gegen den Grundsatz der Privatautonomie. Demnach müsste eine vertraglich frei verhandelte Lösung scheitern, bevor es zu einem derart erheblichen staatlichen Eingriff kommt. Wir Landnutzer stehen hinter der Energiewende und unterstützen sie mit unseren Flächen. Mit staatlichem Zwang verspielt der Gesetzgeber aber die Akzeptanz im ländlichen Raum und treibt die Polarisierung der Gesellschaft weiter voran."

Elverfeldt bemängelt: "Ein Konstruktionsfehler der vorgeschlagenen Regelungen liegt in der fehlenden gesetzlichen Rückbauverpflichtung für den Anlagenbetreiber, die über eine Banksicherheit besichert werden muss. Das Rückbaurisiko auf den Flächeneigentümer abzuwälzen, ist nicht vertretbar. Gleiches gilt auch für die Haftungsfrage: Eine Kabeltrasse stellt eine besondere Gefahr dar. Eine Haftung über grobe Fahrlässigkeit hinaus ist absolut unverhältnismäßig. Der Anlagenbetreiber muss gesetzlich verpflichtet werden, eine Versicherung zugunsten des Grundstückeigentümers abzuschließen, um die Risiken von möglichen Beschädigungen, z. B. durch Land- oder Forstmaschinen, abzusichern. Auch die Dauer der Duldungspflicht ist mit 48 Monaten nach Einstellung der Leitungsnutzung nicht nachvollziehbar und damit unzumutbar. Anlagenbetreiber müssen in der Lage sein, schneller nachzuweisen, ob die Kabel in Zukunft noch benötigt werden."

Elverfeldt ergänzt: "Die Unzumutbarkeit entsteht auch durch die viel zu geringe Entschädigung von nur 5 Prozent des Verkehrswertes. Das entspricht nicht im Ansatz dem möglichen Ertragswert der Anlage. Hier werden dem Anlagenbetreiber ohne triftigen Grund Gewinne zu Lasten der benachbarten Grundstücke ermöglicht. Wir fordern daher eine für die Dauer des Betriebes wiederkehrende Entschädigung, die sich an den Ertragswerten der EEG-Anlage orientiert."

Ähnliches gilt auch für den aus dem Bundesjustizministerium stammendem Gesetzesentwurf, der die Regelungen aus dem Solarpaket I ergänzen soll. Dieser sieht vor, die bislang geltende alte Rechtslage der Besicherung von Leitungsrechten durch beschränkt persönliche Dienstbarkeiten durch die Ermöglichung von deren Übertragbarkeit an die geplante Rechtslage der personenungebundenen Duldungspflichten anzugleichen. Diese Regelung benachteiligt Altverträge, weil alte Leitungstrassen grundbuchlich besichert bleiben, wohingegen neue Leitungstrassen mit Duldungspflichten ohne grundbuchliche Besicherung auskommen sollen.

Die Familienbetriebe Land und Forst sind ein freiwilliger Zusammenschluss von Eigentümern, die mit ihren Betrieben für gut 50.000 Unternehmer, Mitarbeiter und Familienmitglieder stehen. Unsere Mitgliedsbetriebe tragen Verantwortung für rund 5 Prozent der land- und forstwirtschaftlichen Fläche in Deutschland. Sie bewirtschaften ihre Flächen nachhaltig und denken in Generationen. Unser Ziel ist es, Mehrwert für unsere Gesellschaft zu schaffen und das Bewusstsein für die Anliegen von familiengeführten land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zu stärken. Der Verband setzt sich daher für den Schutz des privaten Eigentums und die Stärkung der Wirtschaftskraft im ländlichen Raum ein. Im ständigen Dialog mit Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit engagieren sich die Familienbetriebe Land und Forst für eine verantwortungsvolle und generationsgerechte Politik.

Quelle und Kontaktadresse:
Familienbetriebe Land und Forst e.V. (FaBLF) Franziska Strasoldo-Graffemberg, Leiterin Kommunikation Claire-Walldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 2463046-0, Fax: (030) 2463046-23

(mw)

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