Pressemitteilung | Deutscher Familienverband e.V. (DFV)

Sozialbeiträge machen Familien arm / Deutscher Familienverband fordert Beitragsgerechtigkeit in der Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung

(Berlin) - Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt den Vorstoß von Gesundheitsminister Jens Spahn zur Neugestaltung der Sozialversicherungsbeiträge. "Siebzehn Jahre nach deutlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wurde es dafür höchste Zeit", erklärt Vizepräsident Siegfried Stresing. Allerdings sei der Ansatz unzureichend und könnte, wie erste Reaktionen von Gewerkschaften und Verbände zeigen, genauso scheitern wie ähnliche Ansätze in früheren Legislaturperioden.

Nicht höhere Beiträge für Kinderlose oder gar deren Bestrafung, sondern die Entlastung von Familien ist das oberste Ziel. Familienblinde Sozialabgaben, die unabhängig von der Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder erhoben werden, sind eine der wesentlichen Ursachen für die Familienarmut in Deutschland. Die Sozialversicherungen benachteiligen gerade diejenigen, die für ihr Bestehen garantieren - Eltern mit ihren Kindern. Sie tragen die Kosten der Kindererziehung und gleichzeitig, mit einer geringen Ausnahme in der Pflegeversicherung, die gleichen Geldbeiträge wie Versicherte ohne Ausgaben für Kinder.

Seit vielen Jahren weist der Verband nach, dass Eltern von zwei Kindern mit einem Durchschnittsbrutto von 35.000 Euro/Jahr nach Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, trotz Kindergeld, nicht einmal das Existenzminimum verbleibt. Ein kinderloser Single mit gleichem Einkommen hingegen hat pro Monat mehr als 1.100 Euro zur freien Verfügung. Verantwortlich dafür sind familienblinde Sozialversicherungsbeiträge, die, im Gegensatz zur Besteuerung, nach oben zwar eine Beitragsbemessungsgrenze, unten aber keine Freibeträge kennen. Seit Jahren verschärft sich diese Situation.

Der Deutsche Familienverband fordert, bei der Neubemessung von Sozialbeiträgen das Pflegeversicherungsurteil des Bundesverfassungsgerichts ernst zu nehmen. 2001 hatte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber veranlasst zu prüfen, dass bei allen Sozialversicherungen, die auf Kindererziehung angewiesen sind, dieser "generative Beitrag" gleichwertig mit den Beiträgen in Geld zu behandeln ist.

"Wer nun glaubt, den in der Pflegeversicherung eingeschlagenen Irrweg weiter verfolgen zu können, hat das Urteil des Obersten Gerichts nicht gelesen", so Stresing. Nicht ein Zuschlag für Kinderlose ist gefordert, sondern eine Entlastung von Familien in der Erziehungsphase. Ohne Zweifel verlängert sich diese mit der Zahl der Kinder. Und auch Vorschläge, die Entlastung im Steuersystem vorzunehmen, sind nach Auffassung des DFV ein falscher Weg. "Da eine Steuerfinanzierung überwiegend über Verbrauchssteuern die Familien überproportional belastet, hat das Bundesverfassungsgericht eine Finanzierung innerhalb des Sozialversicherungssystems vorgegeben", sagt Stresing. "Dass bei einem Ausgleich innerhalb des Systems und innerhalb der Generationen Versicherte ohne Unterhaltslasten für Kinder stärker einzahlen müssen, ist nicht die erst zu nennende Forderung, sondern eine zwangsläufige Folge der Berücksichtigung doppelter Lasten für Familien."

Letztendlich wird erneut das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden haben. Mittlerweile sind Politik und Verbände durch das Bundesverfassungsgericht um Stellungnahmen zu mehreren durch den Deutschen Familienverband und den Familienbund der Katholiken initiierten und begleiteten Verfassungsbeschwerden gebeten worden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Familienverband e.V. (DFV) Pressestelle Seelingstr. 58, 14059 Berlin Telefon: (030) 30882960, Fax: (030) 30882961

(cl)

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