Pressemitteilung |

Speicherung von Verbindungsdaten kriminalistisch dringend erforderlich / Datenschützer in Verantwortung nehmen

(Rheinbach) - Der Bundestag soll am Freitag (9. November 2007) beschließen, ob die Verbindungsdaten der Kunden von Telekommunikationsdiensten für einen Zeitraum von 6 Monaten gespeichert werden müssen.

„Die Speicherung von Verbindungsdaten über den Zeitraum von 6 Monaten ist aus kriminalistischer Sicht zur Kriminalitätsbekämpfung dringend erforderlich“, fordert der Vorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter, Klaus Jansen, eine positive Entscheidung des Bundestages.

Den Sicherheitsbehörden müssen Möglichkeiten an die Hand gegeben werden, um die Vorbereitung und Durchführung von Straftaten zu verhindern. Die Bedingungen einer polizeilichen Abfrage müssen selbstverständlich gesetzlich normiert sein.

„Die Verhaltensweisen von Straftätern aus allen Kriminalitätsfeldern, ob Terrorismus, OK, Wirtschaftskriminalität oder einfache Eigentumskriminalität zeigen, dass das Internet, die Internettelefonie, die Festnetz- und Mobilfunktelefonie übliches Kommunikationsmedium zur Vorbereitung und Durchführung von Straftaten ist“, beschreibt der BDK-Chef Klaus Jansen die Erfahrungen der Ermittler.

Von größter Bedeutung ist die sichere Speicherung der Verbindungsdaten.

„Hier sollten wir die Datenschützer in die Pflicht nehmen. Die Verbindungsdaten sollten nicht in der Obhut der Provider bleiben, sondern die Institute des Datenschutzes sollten Trust-Center bilden, wo sie die Verbindungsdaten vor einer Nutzung Unberechtigter sichern“, fordert der BDK-Vorsitzende Klaus Jansen ein Engagement des Datenschutzes.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. Geschäftsstelle (BDK), Büro des Bundesvorsitzenden Pressestelle Am Bürgerhaus 1-3, 53359 Rheinbach Telefon: (02226) 1692-0, Telefax: (02226) 1692-29

(el)

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