Pressemitteilung | Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen e.V. (VVWL)

Sperrung der Rheinbrücke bei Duisburg verlängert - Behinderungen für Lkw voraussichtlich bis Mitte des Jahres

(Düsseldorf) - Wie Landesverkehrsminister Michael Groschek heute auf einer Pressekonferenz berichtete, wird die Rheinbrücke an der A40 bei Duisburg für weitere drei Wochen für Lkw über 3,5 t zGM in Richtung Essen gesperrt bleiben, danach wird die Fahrtrichtung Venlo einspurig gestaltet und ebenfalls für Lkw gesperrt. Der Minister hofft auf eine zweispurige Verkehrsführung in beide Richtungen einschließlich Lkw-Verkehr ab Mitte des Jahres.

Der Verband Verkehrswirtschaft und Logistik (VVWL) NRW befürchtet, dass diese Brücke - ähnlich wie ihre Zwillingsschwester an der A1 bei Leverkusen - bis zu ihrem Neubau im Jahr 2023 (Teilneubau im Jahr 2023, Gesamt-Fertigstellung in 2026, sofern europäisches Vergaberecht dem nicht entgegensteht) Sorgenkind der Logistik bleiben wird und jederzeit mit weiteren Ausfällen gerechnet werden muss. Aus Sicht des VVWL ist daher Infrastruktur-Gleitklausel, die Mehrkilometer und Zeitverluste aufgrund versagender Infrastruktur berücksichtigt, für langfristige Verträge von zunehmendem Interesse.

Ausdrücklich begrüßt der VVWL, dass die Bezirksregierung Düsseldorf ein Baustellenmanagement nach Kölner Vorbild einrichten will und hat seine Mitarbeit bereits zugesagt. "Es ist jetzt von vorrangiger Bedeutung, dass jetzt alle Ausweichstrecken reibungslos funktionieren und nicht durch weitere Baumaßnahmen gestört werden, insbesondere die Erreichbarkeit des Duisburger Hafens muss gewährleistet bleiben.", fordert Dr. Christoph Kösters, Hauptgeschäftsführer des VVWL.
"Die Versäumnisse bei der Infrastrukturfinanzierung der vergangenen Jahre treten jetzt immer deutlicher offen zutage. Es hilft allerdings nichts, einzelnen Parteien den Schwarzen Peter zuzuspielen - wichtig ist jetzt vielmehr, dass die Politik eine ausreichende Finanzierung aller Verkehrsträger garantiert und für einen ausreichenden Personalbestand beim Baulastträger und für die schnellstmögliche planerische Abwicklung sorgt", mahnt Kösters. Der VVWL hatte bereits in diesem Zusammenhang eine Aufnahme des Bauprojekts rund um die Leverkusener Rheinbrücke in das Bundesfernstraßengesetz erfolgreich gefordert und begrüßt ausdrücklich, dass der Neubau der Rheinquerung bei Duisburg ebenso priorisiert werden soll. (Erläuterung: Wird eine Baumaßnahme in die Anlage zu § 17e B undesfernstraßengesetz aufgenommen, kann dagegen in erster und letzter Instanz ausschließlich vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt werden. Experten gehen von einem planerischen Zeitgewinn von einem bis zu eineinhalb Jahren aus.)

Der Verband fordert dazu, den Infrastrukturerhalt und Ausbau stärker aus Steuermitteln zu finanzieren, schließlich sei die Gewährleistung der Mobilität von Menschen und Gütern eine vorrangige staatliche Aufgabe im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge und Garant für den Wohlstand im Logistikland NRW.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen e.V. (VVWL), Geschäftsstelle Düsseldorf Erkrather Str. 141, 40233 Düsseldorf Telefon: (0211) 7347-80, Fax: (0211) 7347-814

(sy)

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