Pressemitteilung | Steuerberaterverband Thüringen e.V.

Steuervereinfachung wird ins Gegenteil verkehrt

(Erfurt) - Anlässlich der Beratungen am 23. November 2012 zum "Steuervereinfachungsgesetz 2013" im Bundesrat warnt der Steuerberaterverband Thüringen davor, diese gesetzgeberische Mogelpackung zu verabschieden.

Im Gegensatz zum Steuervereinfachungsgesetz 2011, das schon viele Erwartungen enttäuschte, wird nun kaum noch der Versuch unternommen, das Steuerrecht zu lichten. In vielen Fällen würde sogar das
Gegenteil erreicht. Vielmehr handelt es sich um eine Liste von einseitigen Kürzungen zu Lasten der Steuerpflichtigen.

Beispielsweise soll nach dem Entwurf die Möglichkeit eingeschränkt werden, dass Arbeitgeber steuerfreie Zuschüsse für die Kinderbetreuung leisten können. Damit wären künftig etwa Zahlungen an den Kindergarten
zu Gunsten der Arbeitnehmer teilweise lohnsteuerpflichtig. Zum anderen würde ihnen zusätzlich Abzugsvolumen für die weiteren Kinderbetreuungskosten gekürzt.

Unverständlich ist auch, warum ausgerechnet die geringe Grenze von 44 Euro für steuerfreie Sachleistungen des Arbeitgebers abermals gekappt und auf ganze 20 Euro gesenkt werden soll. Viele vom Arbeitgeber
finanzierte Jobtickets dürften damit der Vergangenheit angehören. Kaum nachzuvollziehen ist ebenfalls, wie künftig ein nicht abziehbarer "Sockelbetrag" beim Steuerbonus für Handwerksleistungen der Vereinfachung
dienlich sein soll.

Zwar soll als Trostpflaster daneben der Arbeitnehmer-Pauschbetrag erhöht werden - das aber nur mit zeitlicher Verzögerung. Für die "Vereinfachung" sollen Betroffene also noch in Vorleistung gehen. Insofern sollte der
Gesetzgeber nach Ansicht des Verbandes vom Steuervereinfachungsgesetz 2013 schnell wieder Abstand nehmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Steuerberaterverband Thüringen e.V. Martin Wiederhold, Assistent der Hauptgeschäftsführung Kartäuserstr. 27a, 99084 Erfurt Telefon: (0361) 558330, Telefax: (0361) 5583320

(cl)

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