Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP)

"Tag der Biologischen Vielfalt: Pflanzenzüchter fordern fairen und nachhaltigen Zugang zu pflanzengenetischen Ressourcen / Umsetzung des Nagoya-Protokolls mit Augenmaß

(Bonn) - Zum heutigen Tag der Biologischen Vielfalt betont der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) die Notwendigkeit des Zugangs und der Nutzung genetischer Ressourcen für eine erfolgreiche Pflanzenzüchtung. Der BDP begrüßt, dass mit dem 2010 verabschiedeten Nagoya-Protokoll die Grundlagen für die Erhaltung von Vielfalt durch nachhaltige Nutzung und gerechten Vorteilsausgleich konkretisiert werden. Nun soll eine Umsetzung in die EU-Gesetzgebung erfolgen. Der Ende 2012 von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf muss nach Auffassung des BDP deutlich nachgebessert werden. "Nicht nur die erstmalige Nutzung einer pflanzengentischen Ressource zur Züchtung einer Pflanzensorte fällt unter die Verordnung und die damit verbundene Ausweitung der Prüf- und Dokumentationspflichten im Bereich Pflanzenzüchtung, sondern auch die erneute Nutzung der so gezüchteten Sorte für weitere Züchtung. Dies würde der Züchtungsausnahme zuwiderlaufen und die Pflanzenzüchter  insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen  unverhältnismäßig belasten", warnt BDP-Geschäftsführer Dr. Carl-Stephan Schäfer.

Das Nagoya Protokoll ist ein Zusatz zur bereits 1993 in Kraft getretenen Convention on Biological Diversity (CBD). Nach der CBD sind die genetischen Ressourcen Eigentum des Staates, aus dem sie ursprünglich stammen. Zugang darf nur nach vorheriger Zustimmung und auf der Grundlage gegenseitig getroffener Vereinbarungen, insbesondere über den Ausgleich der sich aus dem Zugang ergebenden Vorteile, erfolgen. Das Nagoya Protokoll dient der Präzisierung dieser Elemente. "Pflanzenzüchtung unterliegt besonderen Bedingungen. Um eine neue Pflanzensorte zu züchten, muss zunächst eine möglichst breite genetische Grundlage geschaffen werden. Dazu wird eine große Zahl bereits vorhandener Sorten untereinander gekreuzt. Jede neue Pflanzenzüchtung baut also auf vorherigen Züchtungen auf. Freier und einfacher Zugang zu pflanzengentischen Ressourcen ist daher für den Züchtungsfortschritt  und damit auch für die Sicherung und die Ausweitung der Nutzpflanzenvielfalt  von höchster Bedeutung", mahnt Schäfer. Er hebt in diesem Zusammenhang den Züchtungsvorbehalt als besondere Errungenschaft der Pflanzenzüchtung hervor: "Neu gezüchtete Pflanzensorten müssen für weitere Neuzüchtung in jedem Fall freibleiben!"

Um die nachhaltige Nutzung genetischer Ressourcen zu fördern, unterstützen die Pflanzenzüchter die Regelungen des Internationalen Vertrages der Welternährungsorganisation (FAO), der den Austausch dieser Ressourcen zwischen Züchtern und Forschungseinrichtungen über Staatsgrenzen hinweg in vorbildlicher Weise regelt. "Der BDP setzt sich dafür ein, dass die Standards des Internationalen Vertrags künftig Eingang in die CBD finden und nicht nur für die Verwendung von Pflanzenarten für Landwirtschaft und Ernährung, sondern auch für nachwachsende Rohstoffe und erneuerbare Energien gelten", so Schäfer.

Über 3.000 Sorten für die landwirtschaftliche Produktion und den Gemüsebau sind in Deutschland zugelassen und jährlich kommen ca. 200 Sorten dazu. Aus vorhandenen genetischen Kombinationen entwickeln Unternehmen der Pflanzenzüchtung in Deutschland kontinuierlich neue Sorten und tragen damit zur biologischen Vielfalt bei. Die Züchter stellen jährlich deutschen Genbanken um die 250 Sorten zur Verfügung. Sie werden in Programme zur Erhaltung, Dokumentation und Bereitstellung pflanzengenetischer Ressourcen aufgenommen und stehen weltweit für die Entwicklung neuer Pflanzensorten zur Verfügung.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. Pressestelle Kaufmannstr. 71-73, 53115 Bonn Telefon: (0228) 9858110, Telefax: (0228) 9858119

(cl)

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