Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL)

"Unerträglich komplex und intransparent" / Leasing-Branche kritisiert Entwurf zur internationalen Rechnungslegung

(Berlin) - "Der Entwurf ist rundweg abzulehnen", kritisiert BDL-Präsident Martin Mudersbach den "Exposure Draft" zur internationalen Leasing-Bilanzierung, der jetzt von den Standardsettern IASB und FASB veröffentlicht worden ist. "Die im Entwurf vorgestellten Standards führen zu einer unerträglichen Komplexität. Sie unterscheiden sich signifikant von bisherigen Bilanzierungsgrundsätzen und sorgen letztlich für Intransparenz." Auch der Präsident des europäischen Leasingverbandes Leaseurope, Prof. Rüdiger Freiherr von Fölkersamb, bemängelt den Entwurf aufs Schärfste und sieht "in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten". Bilanzierungsexperten teilen die Kritik der Leasing-Branche.
Für den Leasing-Kunden wird es nach dem Entwurf zu einer deutlichen Zunahme des Rechnungslegungsaufwandes kommen, denn künftig sollen alle Leasing- und Mietverhältnisse sowie die daraus resultierenden Nutzungsrechte und Verpflichtungen in der Bilanz des Leasing-Nehmers erfasst werden. "Die Bewertung dieser Nutzungsrechte und Verbindlichkeiten basiert in erheblichem Maße auf subjektiven Einschätzungen des Bilanzierenden und muss regelmäßig wiederholt werden", beanstandet Mudersbach. Nach dem bisherigen Standard werden bloße Nutzungsüberlassungen (Operating Leases) - wie andere Dienstleistungen auch - als "schwebende Geschäfte" nicht beim Leasing-Nehmer bilanziell erfasst. Die Änderungen bedeuten für die Unternehmen enorme Kosten, da in entsprechende IT-Systeme sowie in interne Prozesse investiert werden muss. "Und dies, ohne einen wirklichen Nutzen für die Bilanzleser zu erbringen. Stattdessen sorgen die subjektiven Bewertungen für mehr Intransparenz", resümiert der BDL-Präsident. Betroffen von dem Entwurf sind diejenigen Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren.
Für die Leasing-Geberseite werden zwei unterschiedliche Modelle vorgeschlagen, nach denen bilanziert werden kann. Danach wird entweder das Leasing-Objekt beim Leasing-Geber mit einer Forderung auf die Leasing-Raten und einer Nutzungsüberlassungsverpflichtung bilanziert oder das Objekt wird ausgebucht und gegen eine Forderung auf die Raten ersetzt. "Für die Beurteilung, welches Modell angewendet werden soll, sind jedoch wenig konkrete Kriterien genannt. Dies wird zu beträchtlichen Abgrenzungsproblemen führen", befürchtet Mudersbach.
Bis zum 15. Dezember 2010 haben die Betroffenen nun Zeit, ihre Stellungnahme an die Boards zu formulieren. "Wir appellieren an die Standardsetter, dieses Mal auf die internationale Kritik zu reagieren", erklärt Leaseurope-Präsident von Fölkersamb. Er verweist auf das Discussion Paper, das im vergangenen Jahr bereits in 300 Stellungnahmen aus aller Welt in Teilen scharf kritisiert worden war. Die Standardsetter nahmen die Argumente jedoch lediglich zur Kenntnis und diskutierten sie nicht weiter. "Sollten die Reformpläne unverändert weitergeführt werden, so können wir nur hoffen, dass die EU-Kommission die Standards im Rahmen des Endorsement-Verfahrens ablehnt", ergänzt BDL-Präsident Mudersbach. Denn erst nach dem Durch-laufen des Endorsement-Verfahrens würden die Standards für IFRS-pflichtige Unternehmen verbindlich.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL) Pressestelle Kommandantenstr. 80, 10117 Berlin Telefon: (030) 206337-0, Telefax: (030) 206337-30

(mk)

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