Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Landesgeschäftsstelle Bayern

Urteil: Krankenkassen müssen Kosten für Behandlungspflege in WGs übernehmen

(München) - Das Landessozialgericht in München hat Bewohnerinnen und Bewohnern in ambulant betreuten Wohngemeinschaften das Recht auf eine Kostenübernahme ihrer Behandlungspflege durch die Kassen zugesprochen. Die AOK in Bayern hatte ihren Versicherten diese Leistungen zu Unrecht vorenthalten, wie die Richter jetzt entschieden. Mehrere Pflegebedürftige aus Wohngemeinschaften, die von privaten ambulanten Pflegediensten versorgt werden, hatten auf Kostenübernahme geklagt. Die im Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) organisierten Dienste hatten ihre Klienten aktiv auf dem Weg vor Gericht unterstützt.

"Damit sind Bewohnerinnen und Bewohner von ambulant betreuten Wohngemeinschaften vorläufig vor finanzieller Überforderung geschützt", sagte der bayerische bpa-Landesvorsitzende Kai A. Kasri. "Unsere Mitgliedsunternehmen haben mehrere Versicherte bei ihren Gerichtsverfahren gegen die AOK Bayern erfolgreich unterstützt. Dafür danke ich ihnen ganz ausdrücklich." Denn das Urteil sei eine gute Nachricht für alle rund 2.600 Bewohnerinnen und Bewohner von ambulant betreuten Wohngemeinschaften in Bayern. "Offenbar sind rund 150 Klagen gegen die Krankenkassen anhängig. Auf viele Fälle wird das jetzt verkündete Urteil übertragbar sein", so Kasri. "In einem nächsten Schritt müssen die Krankenkassen nun endlich verpflichtet werden, auch die Kosten der Behandlungspflege für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner zu übernehmen. Deren Beiträge kassieren die Krankenkassen schon seit vielen Jahren."

Die Klarstellung durch das Landessozialgericht sichere auch die gute Entwicklung dieser Versorgungsform in Bayern, sagt der Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle Joachim Görtz. "Bayern hat diese ambulant betreute Wohnform bereits 2008 eingeführt, seitens der Regierung stets unterstützt und bis heute erfolgreich in der Fläche ausgebaut. 363 solcher Wohngemeinschaften sind ein stolzes Ergebnis." Bewohnerinnen und Bewohner müssten sich aber darauf verlassen können, dass die notwendige behandlungspflegerische Versorgung von den Krankenkassen getragen werde. "Wenn ein Pflegebedürftiger einen eigenen Haushalt hat und Miete dafür zahlt, hat er Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung. Verweigern die Krankenkassen diese Leistungen, ist das nun auch nach dem Landessozialgericht rechtswidrig. Wenn die unzulässige Sparpolitik der Krankenkassen durch Abwälzung von Kosten für die Behandlungspflege auf die WG-Bewohner erlaubt worden wäre, könnte sich kaum jemand das Leben in der ambulant betreuten WG leisten. Damit würde dieses Erfolgsmodell zunichte gemacht", so Görtz.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. Landesgruppe Bayern (bpa) Pressestelle Westendstr. 179, 80686 München Telefon: (089) 8 90 44 83 2-0, Fax: ()

(sf)

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