Pressemitteilung | Deutsches Forum für Erbrecht e.V.

Urteil zur Pendlerpauschale hat Konsequenzen für die Erbschaftsteuer!

(München) - In seinem Urteil zur Pendlerpauschale hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, daß allein das fiskalische Ziel des Staates, Einnahmen in bestimmter Höhe zu erzielen, keine Abweichung vom Gleichheitsgrundsatz rechtfertigt. Genau dies ist aber die Begründung, mit der die Koalition die Schlechterstellung von Geschwistern, Neffen und Nichten bei der Erbschaftsteuerreform rechtfertigt. Auch unter diesem Gesichtspunkt bestätigt sich also, daß die Reform der Erbschaftsteuer verfassungswidrig ist. Das Deutsche Forum für Erbrecht appelliert daher erneut an den Herrn Bundespräsidenten, das Gesetz nicht zu unterzeichnen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Forum für Erbrecht e. V. Pressestelle Prannerstr. 6, 80333 München Telefon: (089) 26052-07, Telefax: (089) 26052-87

(bl)

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