Pressemitteilung | Verband des eZigarettenhandels e.V. (VdeH)

VdeH sieht eZigaretten-Regulierung in der neuen Tabakrichtlinie kritisch

(Seevetal) - Die finale Version der Tabakproduktrichtlinie (TPD) wird am 20.12.2013 veröffentlicht. Erstmals betrifft ein wichtiger Teil der TPD auch die eZigarette (Artikel 18), deren Regulierung der Verband des eZigarettenhandels immer gefordert hat. Doch bei genauer Prüfung des vorgeschlagenen Textes, der dem VdeH vorliegt, gibt es eine Vielzahl von offenen Fragen und kritischen Anmerkungen.

Folgende Bestimmungen sind aus Sicht des VdeH besonders kritisch zu bewerten:

1. Übertragung der Tabakmarken auf eZigaretten

Das Verbot des sogenannten "brand stretching" spielte in der Strategie der EU und den bisherigen Entwürfen immer eine große Rolle. In der Neufassung wird es ohne erkennbaren Grund nicht mehr verboten.

Anmerkung: Brand stretching bedeutet in Zeiten des Eintritts der Tabakindustrie in den eZigarettenmarkt die Übertragung erfolgreicher Tabakmarken auf eZigaretten. Das war den Verfassern der Richtlinie bisher ein Dorn im Auge, da hiermit vor allem junge Raucher angesprochen werden könnten und durch Markenidentität die eZigarette auch als Einstieg in den Tabakkonsum dienen könnte (Gateway-Effekt). Jugendschutz ist eine treibende Komponente für die gesamte Tabakrichtlinie. Der VdeH fragt: Warum haben die Autoren der Richtlinie eine so wichtige Säule der TPD einfach umgestoßen?

2. Freie Meinungsäußerung in Gefahr

Im Zuge des geplanten Werbeverbots für eZigaretten werden Bestimmungen formuliert, die für Privatbürger ein weitreichendes Verbot von öffentlichen Beiträgen und Äußerungen zu eZigaretten bedeuten könnten.

Anmerkung: Viele eZigarettennutzer tauschen sich in Foren, Blogs, Communities u.v.m. seit Jahren über ihre Erfahrungen mit der eZigarette aus. Diese Foren sind demokratische Informations- und Sammelzentren für alle aktiven Bürger, die den politischen Gestaltungsprozess zur eZigarette entscheidend mitbestimmt haben. Ein generelles Verbot dieser Aktivitäten wäre ein glatter Verstoß gegen die Charta der Grundrechte der EU (Meinungsfreiheit, Kap. II, Art. 11, Charta der Grundrechte der Europäischen Union) und eine Missachtung demokratischer Prinzipien.

3. Wettbewerbsnachteile für die eZigarette

Die sinnvollen Werbebeschränkungen der TPD werden eins zu eins auf die eZigarette übertragen.

Anmerkung: Damit ist es untersagt (auch auf der Verpackung) mitzuteilen, dass eZigaretten weniger schädlich als Tabak sind oder Mehrwegprodukte gegenüber Einwegprodukten die Umwelt schonen. Nimmt man die geforderten umfangreichen Unbedenklichkeitsnachweise und arzneimittelähnlichen Studien hinzu, ergibt sich eine Doppelregulierung für die eZigarette, der so weder Tabakprodukte noch Arzneimittel unterliegen. Das bessere Produkt wird also von Anfang an benachteiligt. Gründe?

Kommentar des VdeH-Vorsitzenden Dac Sprengel zur TPD

"Endlich ist ein Rahmen für die eZigarette gefunden. Bei wichtigen und wünschenswerten Themen wie Altersbeschränkung, Brand stretching (Jugendschutz) und harmonisierten Regeln für Aromen hat die EU ihr Ziel jedoch verfehlt. Dafür werden der eZigarette doppelte Bürden aus Arzneimittel- und Tabakrecht auferlegt und die Meinungsfreiheit für EU-Bürger beschnitten."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband des eZigarettenhandels e.V. (VdeH) Philip Drögemüller, Pressesprecher An der Reitbahn 3, 21218 Seevetal Telefon: (04105) 85 98 72 3, Fax: ()

(cl)

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