Pressemitteilung | Verband Bildung und Erziehung - Landesverband Nordrhein-Westfalen (VBE)

Verbeamtungsgrenze muss fallen / VBE: Willkürliche Verbeamtungsgrenze ist verfassungswidrig

(Dortmund) - "Die Vollendung des 40. Lebensjahres als Verbeamtungsaltersgrenze ist verfassungswidrig und gehört abgeschafft", macht Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) NRW klar. Anlass ist die heutige Beratung im Plenum zu drei Verfassungsbeschwerden von Lehrern, die gegen ihre Nicht-Verbeamtung vorgehen.

"Lehrer üben Tätigkeiten aus, die der Jurist 'grundrechtswesentlich' nennt", erklärt Beckmann, "das heißt: Ihre Aufgabe ist so wichtig, dass sie als Grundlage zum Gelingen eines Staates unabdingbar ist." Wer so eine Aufgabe ausübt, muss daher nicht nur den Schutz des Staates genießen, sondern im Umkehrschluss auch eine besondere Bindung zum ihm haben. "Dafür bildet die Verbeamtung die Grundlage, denn sie ermöglicht es, auch im Fall eines Streiks die in Deutschland herrschende Schulpflicht einzuhalten", macht Beckmann klar.

Die Nicht-Verbeamtung sorgt für unsichere Verhältnisse - und das kann kein Staat und kein Bundesland wollen, so Beckmann weiter. Deswegen ist eine Verbeamtungsgrenze von 40 Jahren willkürlich gesetzt und muss fallen. "Vor allem darf eine Verbeamtung von Lehrkräften nicht daran scheitern, weil ihnen z. B. Zeiten für die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Familienangehörigen nicht angerechnet werden. Diese Zeiten dürfen sich nicht nachteilig auswirken", fordert Beckmann.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Bildung und Erziehung Landesverband Nordrhein-Westfalen (VBE) Pressestelle Westfalendamm 247, 44141 Dortmund Telefon: (0231) 425757-0, Fax: (0231) 425757-10

(cl)

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