Pressemitteilung | Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)

Verordnungen und Vorschriften gelten nicht nur für Neubauten, sondern auch bei Umbaumaßnahmen

(Kassel) – Vorbeugender Brandschutz liegt nicht nur im wirtschaftlichen Interesse jedes Unternehmers, sondern ist auch vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Das gilt insbesondere bei größeren Bau- oder Renovierungsmaßnahmen. In dieser nicht alltäglichen Situation können herumliegende Baumaterialien, Farbkanister und Elektrokabel in Verbindung mit offenem Feuer oder bei Schweißarbeiten eher als sonst einen Brand verursachen. Dabei trägt der Unternehmer, so der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V., die Verantwortung dafür, dass bei einem Bauvorhaben in seinem Betrieb auch Feuerlöscher in ausreichender Zahl vorhanden sind. Maßgeblich sind hier vor allem die Arbeitsstätten-Verordnung, die Baustellen-Verordnung und die Unfallverhütungs-Vorschriften.

Vor dem eigentlichen Baubeginn sollte danach eine strenge Absicherung der Baustelle beziehungsweise des von Reparaturarbeiten betroffenen Gebäudeteils erfolgen, um die umliegenden Bereiche nicht zu gefährden. Abfälle und Bauschutt sind regelmäßig zu entsorgen, um einem potenziellen Brandherd nicht auch noch zusätzliches Brennmaterial zu liefern. Und auch die Flucht- und Rettungswege dürfen durch Baumaßnahmen nicht beeinträchtigt werden; gegebenenfalls sind sie während der Bauphase zu verlegen.

Kommt es dennoch zu einem Brand, sollte ein funktionstüchtiger Feuerlöscher schnell zur Hand sein. Und: Er muss im Ernstfall von jedem der Arbeiter vor Ort bedient werden können. Daher sind diese zuvor mit der Handhabung vertraut zu machen. Darüber hinaus sollte auch dann, wenn der Brandherd gelöscht werden konnte – was in der Entstehungsphase fast immer gelingt – die Feuerwehr gerufen werden, um ein Wiederaufflammen des Brandherdes auszuschließen.

Im Interesse der Sicherheit: Feuerlöscher regelmäßig prüfen lassen
Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern ist ihre regelmäßige sachkundige Prüfung. Diese hat im Abstand von höchstens zwei Jahren zu erfolgen und wird von qualifizierten Brandschutz-Fachbetrieben übernommen. Sie sind zudem auch Ansprechpartner in allen Fragen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes, führen Brandschutzübungen durch und sorgen für die ordnungsgemäße Planung, Anlegung und Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege. Qualifizierte Brandschutz-Fachbetriebe findet man zum Beispiel in den „Gelben Seiten“ oder im Internet unter www.bvbf-brandschutz.de.

Quelle und Kontaktadresse:
bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. Friedrichsstr. 18, 34117 Kassel Telefon: 0561/288640, Telefax: 0561/2886429

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