Pressemitteilung | Verband öffentlicher Versicherer e.V. (VÖV)

Verpflichtung als Chance begreifen / Wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer von der betrieblichen Altersvorsorge profitieren können

(Düsseldorf) - "Betriebsrente für meine Mitarbeiter? Das bedeutet doch nur unnötigen Verwaltungsaufwand und zusätzliche Kosten." So oder so ähnlich denken noch immer viele Arbeitgeber in Deutschland über die betriebliche Altersvorsorge (bAV), gerade in kleineren und mittelständischen Unternehmen.

Im betrieblichen Alltag graut es vor allem den Personalabteilungen und der Lohnbuchhaltung vor der Einführung vermutlich komplexer Vorsorge-Systeme. Aktuelle Umfragen belegen: Nicht einmal vier von zehn Unternehmen planen, ihren Mitarbeitern eine riesterfähige Betriebsrente anzubieten - von weiter gehenden betrieblichen Altersvorsorgeformen ganz zu schweigen. Dabei sind die Unternehmen sogar verpflichtet, entsprechende Angebote zu unterbreiten.

Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung
Was viele Arbeitgeber nämlich immer noch nicht wissen: Seit dem 1. Januar 2002 haben gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung zum Zweck der Finanzierung von Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge. So sieht es das Altersvermögensgesetz vor, das unter anderem die Riester-Rente regelt. Das Zauberwort heißt Entgeltumwandlung: Der Mitarbeiter kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass ein Geldbetrag in Höhe von bis zu maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung - das sind in diesem Jahr immerhin 2.160 Euro - für eine betriebliche Altersvorsorge verwendet wird.

Dabei ist es gleich, ob das Geld in einen Riestervertrag oder in eine andere Form der betrieblichen Altersvorsorge eingebracht wird. Betroffen sind von dieser Regelung keineswegs nur Großunternehmen, sie gilt für alle Firmen. Professor Michael Scharr, Vorsitzender des Fachausschusses Lebensversicherung im Verband öffentlicher Versicherer, rät zu einem offenen Umgang mit dem Thema: "Die Arbeitgeber sollten der betrieblichen Vorsorge ohne Vorbehalte begegnen und die gesetzliche Verpflichtung als Chance begreifen. Weitsichtige Unternehmer agieren lieber anstatt zu reagieren und unterbreiten ihrerseits attraktive Angebote."

Während die organisatorischen Voraussetzungen für die Entgeltumwandlung der Arbeitgeber schaffen muss, kann die Durchführungsform frei zwischen Unternehmensleitung und Mitarbeitern vereinbart werden. Neben den bereits bewährten Durchführungswegen Direktversicherung, Direktzusage, Unterstützungskasse und Pensionskasse ist der Pensionsfonds als fünfte Form der betrieblichen Altersvorsorge neu hinzugekommen. Die Frage nach dem geeigneten Durchführungsweg liefert denn auch häufig den größten Diskussionsstoff zwischen Unternehmensleitung und Arbeitnehmern. Nur wenn der Arbeitgeber entweder Pensionskasse, Pensionsfonds oder die Direktversicherung als Durchführungsweg vorgibt, ist dieses Angebot für die Mitarbeiter bindend. Wenn der Arbeitgeber von sich aus kein Angebot auf Durchführung der Entgeltumwandlung über einen bestimmten Durchführungsweg an den Arbeitnehmer unterbreitet, kann der Arbeitnehmer den Abschluss einer Direktversicherung verlangen.

Nur diese drei Durchführungswege sind übrigens riesterfähig. Dabei gebührt alleine der Pensionskasse der Vorzug, dass sie alle drei zur Verfügung stehenden steuerlichen Förderwege ermöglicht: die nachgelagerte Besteuerung nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz, die vorgelagerte Besteuerung nach § 40 b Einkommensteuergesetz und die riestergeförderte Besteuerung nach § 10 a Einkommensteuergesetz.

Riesterrente ist nur Teilaspekt der bAV
Auch wenn die Riesterrente im Gesamtkontext der betrieblichen Altersvorsorge nur einen Teilaspekt ausmacht und sie ihre volle Wirksamkeit in den meisten Fällen ohnehin besser als ein privat abgeschlossener Vertrag entfalten kann, so kommt ihr ein entscheidendes Verdienst zu: Sie hat das Thema betriebliche Vorsorgesysteme in vielen Unternehmen neu hinterlegt. Nach Ansicht von Prof. Scharr verzichten Unternehmen, die bisher noch nicht auf die Karte betriebliche Altersvorsorge setzen, auf eine Reihe von Vorteilen: "Die Arbeitgeber können mit der Einführung nicht nur ihre soziale Kompetenz unter Beweis stellen, sie binden durch die Zusage betrieblicher Vorsorgeleistungen langfristig attraktive Fachkräfte an sich. Dabei bieten alle fünf Durchführungswege bis zum Ende des Jahres 2008 für den Arbeitgeber die Möglichkeit, Lohnnebenkosten zu sparen." Zudem ließen sich der befürchtete bürokratische Aufwand und die dadurch entstehenden Kosten durch die Wahl des richtigen Produktgebers und Partners für die Einführung einer Betriebsrente auf ein Minimum begrenzen.

Individuelle Beratung
Aus Erfahrung weiß Prof. Scharr, dass keine Betriebsrente wie die andere ist: "Im Mittelpunkt der Beratung steht stets die Suche nach einer individuellen Lösung, die Arbeitnehmern wie Arbeitgebern ein Höchstmaß an Nutzen spendet und dabei die Verwaltung entlastet. Deshalb ist es unerlässlich, dass der Produktgeber alle fünf Durchführungswege anbieten kann." Für die öffentlichen Versicherer hat sich eine Kombination aus Direktversicherung, Pensionskasse und betrieblicher Riester-Rente ("PrämienRente") als Königsweg der betrieblichen Altersvorsorge erwiesen. Prof. Scharr: "Bei diesem Lösungsweg profitieren die Arbeitgeber gleich dreifach: vom besonders geringen Verwaltungsaufwand, von den drei zur Verfügung stehenden steuerlichen Förderwegen und von der Bilanzneutralität, bei der die Firmen keine Risiken übernehmen. Ein weiterer Vorteil ist die problemlose Übertragung bei einem Arbeitgeberwechsel. Besonders für kleine Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitern ist dieser einfache, verständliche Weg ideal. Und was für den einzelnen Mitarbeiter der jeweils beste Weg ist, darum braucht sich der Arbeitgeber überhaupt nicht zu kümmern - die Optimierungsberatung übernehmen wir."

Für das vierte Quartal 2002 erwarten die Arbeitgeber eine erhöhte Nachfrage nach Vorsorge-Produkten mit Entgeltumwandlung. Prof. Scharr: "Wir warnen jedoch vor kostspieligen Fehlentscheidungen. Arbeitgeber sollten sich Zeit für eine saubere Recherche und eine solide Beratung nehmen. Der gewählte Durchführungsweg muss unbedingt zur langfristigen Unternehmensstrategie passen."

Weitere Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge bieten die Internetseiten www.meine-vorsorge.de und www.s-pensionsmanagement.de.

Pressekontakt:
Verband öffentlicher Versicherer, Pressestelle
Ihre Ansprechpartner: Andreas Meinhardt (Leitung), Melanie Dahms

Quelle und Kontaktadresse:
Verband öffentlicher Versicherer Hansaallee 177 40549 Düsseldorf Telefon: 0211/455401 Telefax: 0211/4554202

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