Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL)

Wachstum braucht Investitionen / Ifo Institut betont auf dem Parlamentarischen Abend des BDL die Bedeutung von Leasing für die Investitionsversorgung des Mittelstands

(Berlin) - "Wachstum erreicht man nur durch Investitionen" zitierte Arno Städtler, Leiter Investitionsforschung beim ifo Institut, Professor Hans-Werner Sinn auf dem Parlamentarischen Abend des Bundesverbandes Deutscher Leasing-Unternehmen. Solange die Investitionen nicht wieder anspringen, werde es auch um das Wirtschaftswachstum schlecht bestellt sein. Die Leasing-Wirtschaft spiele dabei, so Städtler, eine Schlüsselrolle. "Denn Leasing hat sich in den vergangenen 47 Jahren beispiellos als erfolgreicher Investitionsmotor erwiesen und gerade in Krisenphasen als grundlegendes Finanzierungselement des Mittelstandes bewährt." Inzwischen wird über die Hälfte aller außenfinanzierten Investitionen über Leasing realisiert.

Im vergangenen Jahr wurde die Leasing-Wirtschaft jedoch selbst von der Rezession getroffen und konnte ihre investitionsfördernde Funktion nicht hinreichend wahrnehmen. Neben einer erschwerten Refinanzierungssituation machten der Branche vor allem die Folgen der Unternehmenssteuerreform 2008 zu schaffen. Hartmut Koschyk, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, stellte die geplante Gesetzesänderung zum § 19 GewStDV vor, die "die Leasing-Wirtschaft von unnötigem und unwirtschaftlichem Administrationsaufwand verschont, ohne jedoch die Staatsfinanzen durch Steuerausfälle zu belasten". BDL-Präsident Martin Mudersbach begrüßte vor Vertretern von Regierungskoalition und Opposition die geplante Neuregelung als sachgerechten Kompromiss und dankte allen Politikern, die sich "im konstruktiven Dialog für die Gesetzesänderung und damit für die Sicherung der Investitionsversorgung des Mittelstandes eingesetzt haben. Nun hoffen wir, dass die Änderung am kommenden Freitag auch im Deutschen Bundesrat verabschiedet wird." Dadurch werde der Weg frei, damit die Leasing-Gesellschaften wieder notwendige Zukunftsinvestitionen des Mittelstandes finanzieren können.

Die im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 neuen gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsregeln führten zu einer Doppelbesteuerung des Finanzierungsaufwands von Leasing-Investitionen sowohl beim Leasing-Nehmer als auch bei den Leasing-Unternehmen. Diese Doppelbesteuerung zu vermeiden, hätte nach geltender Gesetzeslage in der Praxis einen hohen administrativen Aufwand bis zur Aufspaltung von Leasing-Gesellschaften bedeutet. Durch die geplante Änderung, die bereits den Deutschen Bundestag passiert hat, würden

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL) Pressestelle Kommandantenstr. 80, 10117 Berlin Telefon: (030) 206337-0, Telefax: (030) 206337-30

(mk)

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