Pressemitteilung | Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.V. (KGSH)

Zukunft der Kliniken sichern / Finanzierung von Krankenhausinvestitionen dauerhaft sicherstellen

(Kiel) - Zur Ankündigung von Gesundheitsministerin Dr. Trauernicht, eine Landesverordnung zur pauschalen Förderung von baulichen Maßnahmen oder zur Wiederbeschaffung von kurzfristigen Anlagegütern in den Krankenhäusern auf den Weg zu bringen, weist die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH) darauf hin, daß es sich hierbei lediglich um eine Anpassung der Haushaltsansätze handelt, die regelmäßig alle zwei Jahre aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen vorgenommen wird. Der Entwurf sieht eine Erhöhung des Haushaltsansatzes um 1,5 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2008 vor.

Die Sorge um die Gesamtsituation der Investitionsfinanzierung der Kliniken im Land ist damit jedoch nicht genommen. Denn Schleswig-Holstein finanziert die Krankenhausinvestitionen nicht durch direkte Fördermittel des Landes. Vielmehr übernimmt das Land seit 2002 lediglich den Schuldendienst für Kredite, die die Klinikträger selbst aufnehmen müssen.

Mit dieser Maßnahme hatte die Landesregierung ihren Haushalt kurzfristig entlastet, ohne die Krankenhausinvestitionen vollständig zum Stillstand zu bringen. Die längerfristigen Konsequenzen sind jedoch verheerend, da für Zinsen und Tilgung immer höhere Beträge benötigt werden. Vor dieser Bugwelle hatte die KGSH von Anfang an gewarnt. Dieser Kritik hat sich der Landesrechnungshof angeschlossen. Experten aller Landtagsfraktionen haben das Problem mittlerweile ebenfalls erkannt.

Bernd Krämer: "Hier tickt eine Zeitbombe und alle wissen das." Auf kurz oder lang bricht die Finanzierung der Krankenhausinvestitionen zusammen, wenn keine Lösungsvorschläge für das Kernproblem vorgelegt werden. Schön reden alleine hilft nicht. Krämer: "Die Investitionsfinanzierung muss wieder auf eine tragfähige Grundlage gestellt werden. Wer die Zukunft der Krankenhäuser sichern will, muss auch in sie investieren."

Hintergrund

In Deutschland werden Krankenhäuser nach einem sogenannten dualen System finanziert. So werden die laufenden Kosten (Personal, Sachmittel, Instandhaltung) über Pflegesätze und Fallpauschalen durch die Patienten oder deren Krankenversicherungen getragen. Für Investitionsmaßnahmen wie Baumaßnahmen oder große Anschaffungen erhalten die Klinikträger Fördermittel des Landes. In Schleswig-Holstein stehen hierfür jährlich rund 90 Millionen Euro zur Verfügung. Die laufenden Kosten betragen dagegen zum Vergleich mehr als 1,7 Milliarden Euro.

Quelle und Kontaktadresse:
Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.V. (KGSH) Ulrike Petersen, Pressereferentin Feldstr. 75, 24105 Kiel Telefon: (0431) 8810510, Telefax: (0431) 8810515

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