Pressemitteilung | TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e.V.

Zuwanderungskommission muss auch Frauen berücksichtigen

(Tübingen) - Kurz vor Beendigung der Arbeit der Zuwanderungskommission unter dem Vorsitz von Rita Süssmuth sieht die Menschenrechtsorganisation für Frauen, TERRE DES FEMMES, ihre Befürchtungen bestätigt, dass bereits im Juli 2000 angemahnte geschlechtsspezifische Aspekte keine Berücksichtigung finden. „Bisherige Verlautbarungen, wie eine zukünftige Einwanderungspolitik ausgestaltet sein müsste, lassen jeden frauenspezifischen Aspekt nach wie vor vermissen“, moniert die Vorsitzende Ulrike Mann.

„Das Argument der niedrigen Geburtenrate verknüpft Familien-, Frauen-, Arbeits- und Einwanderungspolitik auf das Engste“, betont Mann. So ist es aus ihrer Sicht auch kein Zufall, dass gerade in den Branchen, die über einen hohen Fachkräftemangel klagen, überproportional viele Frauen arbeitslos sind. Eine Studie der Bundesanstalt für Arbeit belegt, dass die Arbeitslosenquote bei Ingenieurwissenschaftlerinnen und Informatikerinnen doppelt so hoch ist wie bei Männern, bei Bau- und Elektroingenieurinnen beträgt sie sogar das Dreifache. „Lieber ein paar ausländische Arbeitskräfte auf Zeit anwerben, als sich dauerhaft Gedanken über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben machen?“ fragt die Vorsitzende der Frauenrechtsorgansiation provozierend.

Außerdem sieht TERRE DES FEMMES bei der Anwerbung von Fachkräften ein großes Diskriminierungspotential. Wie kann gesichert werden, dass weibliche Fachkräfte in den Anwerbestaaten von dem neuen Zuwanderungsgesetz profitieren? Wird es eine Quotierung geben?
Gleiches gelte für alle Überlegungen zur Integration von AusländerInnen. Insbesondere das Erlernen der deutschen Sprache dürfe für Mädchen und Frauen nicht an einem traditionellen Rollenverständnis scheitern.

Deshalb fordert TERRE DES FEMMES weiterhin:

- die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die gezielte berufliche Wiedereingliederung nach der Erziehungsarbeit

- die Gewährleistung einer geschlechtsneutralen Anwerbung in den betreffenden Ländern;

- aktive Maßnahmen zur Überwindung diskriminierender Gesetze in Anwerbeländern, die es Frauen gegenüber Männern erschweren in die Bundesrepublik auszuwandern;

- eine geschlechtsspezifische Quote für die Zuteilung einer Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis;

- gleiche Rechte für Migrantinnen mit befristeter Aufenthaltserlaubnis („green card“) auf Familienbeihilfen und –rechte (Erziehungsurlaub) wie für in Deutschland ansässige Frauen.

- gezielte Förderungen von Migrantinnen, um sie für Führungsaufgaben zu qualifizieren und einzustellen

Quelle und Kontaktadresse:
TERRE DES FEMMES e.V. Konrad-Adenauer-Str. 40 72072 Tübingen Telefon: 07071/79730 Telefax: 07071/797322

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