Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Arbeitsgemeinschaft Allgemeinanwalt gegrĂŒndet / DAV fĂŒr StĂ€rkung der Generalisten

(Berlin) - Nach wie vor stellt der Generalist bzw. Allgemeinanwalt, der oft allein praktiziert, etwa die HĂ€lfte der Anwaltschaft. Im Jahre 2001 waren zudem ca. 35 Prozent der zugelassenen RechtsanwĂ€ltinnen und RechtsanwĂ€lte allein tĂ€tig. Sie zeichnen sich durch ein besonderes Dienstleistungsspektrum aus, das in breiten Mandantenkreisen nachgefragt wird. Auf die besondere Rolle und die besonderen StĂ€rken des Allgemeinanwalts möchte der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweisen, damit nicht der Eindruck entsteht, er sei wegen des Vordringens der FachanwĂ€lte eine aussterbende Spezies oder ein Anwalt zweiter Klasse. Dies hat den DAV dazu bewogen RechtsanwĂ€ltinnen und RechtsanwĂ€lte am 09. Januar 2003 einzuladen und die "Arbeitsgemeinschaft Allgemeinanwalt des Deutschen Anwaltvereins" zu grĂŒnden.

„AllgemeinanwĂ€lte werden auch in Zukunft gebraucht. Sie sind in der Regel die ersten Ansprechpartner fĂŒr die BĂŒrgerinnen und BĂŒrger sowie den Mittelstand und im Wesentlichen in AlltagsfĂ€llen auf den gĂ€ngigen Rechtsgebieten tĂ€tig," so Rechtsanwalt Klaus Zehner, Passau, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft. Daran Ă€ndere auch der Trend der zunehmenden Spezialisierung und der Anstieg der Zahl der FachanwĂ€lte (um 15,6 Prozent auf 15.042 in 2001) nichts.

An den Allgemeinanwalt werden besondere Anforderungen gestellt. Der Generalist benötigt hervorragende Kenntnisse in allen wesentlichen Rechtsgebieten. Dies erfordert ein breit gefĂ€chertes Fortbildungsangebot, das sinnvollerweise von einer spezialisierten Arbeitsgemeinschaft angeboten wird. Außerdem sind berufspolitische VorschlĂ€ge beabsichtigt. So muss die wichtige Rolle des Allgemeinanwalts schon in der Juristenausbildung berĂŒcksichtigt werden. Sie könnte auch dadurch zum Ausdruck kommen, dass eine Berufsbezeichnung "Allgemeinanwalt", die abgrenzt vom "Fachanwalt", als besonderes QualitĂ€tsmerkmal des Generalisten eingefĂŒhrt wird. Auf der GrĂŒndungsversammlung wurde Rechtsanwalt Klaus Zehner aus Passau, DAV-Vorstandsmitglied, zum Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft gewĂ€hlt.

Die weiteren Mitglieder des GeschĂ€ftsfĂŒhrenden Ausschusses sind:

Rechtsanwalt Hans-Helmut Fensterer, Hessheim
RechtsanwĂ€ltin Gitta Kitz-Trautmann, Baunatal-Großenritte
Rechtsanwalt Ernst Andreas Kolb, Berlin
Rechtsanwalt Armin Leicht, Wolfach
RechtsanwÀltin Verena Mittendorf, Hildesheim
Rechtsanwalt Ralf Moritz, Potsdam
Rechtsanwalt Harald Rotter, Köln
Rechtsanwalt Jörg G. Schumacher, Berlin

An der GrĂŒndungsversammlung nahmen rund 30 RechtsanwĂ€ltinnen und RechtsanwĂ€lte teil.

Kontakt ĂŒber den Deutschen Anwaltverein, Littenstraße 11, 10179 Berlin, Tel.: 0 30/72 61 52 - 0, Fax: 0 30/72 61 52 - 1 90.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11 10179 Berlin Telefon: 030/7261520 Telefax: 030/726152190

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