Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

BDEW zu den Ausschreibungsergebnissen Windenergie auf See

(Berlin) - Gestern hat die Bundesnetzagentur die diesjährigen Ausschreibungsergebnisse für die Windenergie auf See veröffentlicht. Ausgeschrieben wurde ein Volumen von 958 Megawatt verteilt auf drei Flächen in Nord- und Ostsee. Der Höchstwert für die Ausschreibungen wurde im Vorfeld auf 7,3 ct/kWh festgelegt. Für alle drei Flächen betrug der Zuschlagswert 0 ct/kWh.

Hierzu erklärte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

"Die Ergebnisse zeigen: Ausschreibungen sind ein Instrument, mit dem der dringend notwendige Erneuerbaren-Ausbau besonders kosteneffizient realisiert werden kann. Die Offshore-Windenergie ist ein unverzichtbarer Bestandteil der klimaneutralen und jederzeit sicheren Energieversorgung der Zukunft. Da es mehrere 0-Cent-Gebote gab, wurde in der aktuellen Ausschreibung in zwei Fällen per Losverfahren darüber entschieden, wer einen Zuschlag für den Bau eines Offshore-Windparks erhält.

Wir weisen an dieser Stelle erneut darauf hin, dass ein Entscheid per Losverfahren für die Branche nicht tragbar ist. Wir brauchen perspektivisch die Fortentwicklung der Fördersystematik hin zu Contracts for Difference (CfD) in Form der symmetrischen Marktprämie - unter anderem auch, um solche Situationen zukünftig zu vermeiden.

Die Ausschreibungen markieren den Start für einen notwendigen ambitionierten Ausbau in dieser Dekade. Dieser Ausbau ist dringend erforderlich, denn erstmals seit mehr als zehn Jahren wird es im laufenden Jahr in Deutschland keinen Zubau bei der Windenergie auf See geben. Dies ist nicht Ausdruck mangelnden Interesses oder fehlender Investitionsbereitschaft der Branche, sondern eine Folge von politischen Entscheidungen wie etwa dem Ausbleiben von Sonderausschreibungen zur Nutzung verfügbarer Anbindungskapazitäten. Wir haben dies bereits 2018 gefordert. Der erforderliche Ausbau der Erneuerbaren Energien kann nur dann gelingen, wenn die Rahmenbedingungen richtig gesetzt sind.

Um einen stetigen Zubau im Bereich der Windenergie auf See zukünftig zu gewährleisten, empfehlen wir eine Entzerrung der ausgeschriebenen Kapazität. So sollte für den Zeitraum 2030 bis 2040 ein Zubau von mindestens 2 Gigawatt pro Jahr angestrebt werden. Perspektivisch sind für die Windenergie auf See jedoch höhere Ausbauziele und eine Ausweitung der Flächenkulisse erforderlich. Letztere kann zum Beispiel durch ein entschlossenes Vorantreiben des Konzeptes der Ko-Nutzung von Flächen verfolgt werden."

Quelle und Kontaktadresse:
(BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Jan Ulland, Pressesprecher Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Fax: (030) 300199-3900

(sf)

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