Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptstadtbüro

EU-Kommission straft erneut Ex-Monopolisten ab / Brüssel verhängt Geldbuße gegen France Telecom-Tochter

(Berlin) - Nachdem die Deutsche Telekom im Mai diesen Jahres wegen Missbrauchs ihrer marktbeherrschenden Stellung im Ortsnetzbereich mit einem Bußgeld von 12,6 Millionen Euro belegt worden war, hat die EU-Kommission nun den französischen Online-Anbieter Wanadoo Interactive wegen Missbrauchs seiner Marktmacht im DSL-Segment zur Zahlung von 10,35 Mio. Euro verurteilt. Die EU-Kommission hat damit erneut das Wettbewerbsverhalten eines ehemaligen Monopolanbieters von Telekommunikationsdiensten abgestraft.

Wanadoo Interactive, Online-Tochter der Wanadoo SA, ihrerseits Tochterunternehmen von France Télécom, war 2001 ins Visier der Brüsseler Wettbewerbshüter geraten. Die Kommission wirft dem Unternehmen vor, schnelle Internetzugänge (DSL) zu Endkundenpreisen unterhalb der eigenen Kosten anzubieten und damit Dumping zu betreiben. Diese Strategie verfolge eindeutig das Ziel, die Wettbewerber an einem Markteintritt zu hindern beziehungsweise aus dem Markt zu verdrängen und die eigene Marktstellung zu deren Lasten auszubauen. Im DSL-Segment tätige konkurrierende Unternehmen müssten Verluste in Kauf nehmen oder auf strategische Investitionen verzichten, wenn sie mit Wanadoo vergleichbare Preise von ihren Kunden verlangen würden.

Die Entwicklung des DSL-Marktes verläuft, was die Anbieter-Struktur betrifft, in Frankreich und Deutschland nahezu identisch. „So überprüft die EU-Kommission zur Zeit auch in Deutschland die Preisgestaltung der Deutschen Telekom im DSL-Markt. Wir rechnen damit, dass die EU in Deutschland erneut hart durchgreifen wird und dem deutschen Regulierer eine weitere Lektion in Sachen Wettbewerbskontrolle erteilt,“ erklärt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM.

Aufgrund vergleichbarer Verdrängungsstrategien bei France Télécom und Deutsche Telekom konnten die beiden Incumbents in diesem Zukunfts-Segment inzwischen neue (Quasi-)Monopole aufbauen. So verbuchten die Franzosen mit zum Jahresende 2002 1,4 Millionen geschalteten DSL-Anschlüssen für sich einen Marktanteil von weit über 90 Prozent. In Deutschland hält die DTAG einen Marktanteil von sogar 94%.

Besonders pikant: Zu den geschädigten Wettbewerbern zählt in Frankreich die Tochter der DTAG, T-Online France. Das Unternehmen rief bereits Ende November 2001 den französischen Wettbewerbsrat an mit der Forderung, die Bevorzugung der France Telecom-Tochter Wanadoo gegenüber neuen Wettbewerbern zu unterbinden. Daraufhin wurde France Telecom – anders als in Deutschland - die Vermarktung von Wanadoo-Angeboten untersagt, bis Wettbewerbsunternehmen die gleichen Vorleistungen zur Verfügung gestellt würden. Hier schließt sich der Kreis zur deutschen Wettbewerbssituation.

Das neue Telekommunikationsgesetz, mit dem die Bundesregierung solche Wettbewerbsbehinderungen zukünftig besser in den Griff bekommen will, muss in diesem Punkt deutlich klarer werden. So verpflichtete der erste interne Arbeitsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums das marktbeherrschende Unternehmen noch, seine Vorprodukte den Wettbewerbern zu fairen Bedingungen rechtzeitig anzubieten. Der deutsche Regulierer sollte hierdurch schlagkräftiger werden. Dieser Passus ist in dem Ende April veröffentlichten Referentenentwurf nicht mehr zu finden. „Wer faire und einheitliche Wettbewerbsbedingungen schaffen will, muss gerade diesem zentralen Gedanken Rechnung tragen. Die ursprüngliche Regelung muss daher wieder in das Gesetz aufgenommen werden,“ fordert Jürgen Grützner.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. - Hgst. ( VATM ) Albrechtstr. 12, 10117 Berlin Telefon: 030/50561538, Telefax: 030/50561539

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