Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Höchste Auszeichnung der Deutschen Anwaltschaft verliehen / Hans-Dahs-Plakette an Rechtsanwalt Dr. Dieter Sellner, Berlin

(Berlin) - Auf dem 61. Deutschen Anwaltstag in Aachen wurde Herrn Rechtsanwalt Dr. Dieter Sellner aus Berlin die Hans-Dahs-Plakette verliehen. Sie wird an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verliehen, die sich gleichermaßen um die Anwaltschaft und um ihre Verbindung zur Wissenschaft verdient gemacht haben. Sie stellt die höchste Auszeichnung der deutschen Anwaltschaft dar.

"Die Voraussetzungen werden von Herrn Dr. Sellner geradezu übererfüllt", hebt der DAV-Präsident, Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, in seiner Laudatio hervor. Während seiner Tätigkeit habe sich Sellner insbesondere auch dem Emissionsschutzrecht und dem Umweltrecht allgemein gewidmet. Schon 1992 sei er vom damaligen Bundesumweltminister Prof. Dr. Töpfer in eine achtköpfige Kommission zur Erarbeitung des Entwurfs eines Umweltgesetzbuches berufen worden. Darüber hinaus habe er auch auf andere Weise die Verbindung von anwaltlicher Praxis und wissenschaftlicher Vertiefung gefördert. Umfängliche und nachhaltige Verdienste um den DAV habe er sich durch langjährige ehrenamtliche Tätigkeiten innerhalb des DAV erworben, beispielsweise als Vorsitzender des DAV-Umweltrechtausschusses.

Rechtsanwalt Dr. Dieter Sellner, Jahrgang 1935, hat sich auch für die Qualifizierung und Spezialisierung in der Anwaltschaft eingesetzt. So hat er sich im Jahre 1981 in einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht dafür eingesetzt, dass die Bezeichnung "Fachanwalt für Verwaltungsrecht" wieder geführt werden dürfe. Die Verfassungsbeschwerde hatte zwar keinen Erfolg, jedoch trug das Verfahren maßgeblich dazu bei, dass es wenige Jahre später zur gesetzlichen Wiedereinführung der Fachanwaltschaften kam.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190

(mk)

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