Pressemitteilung | Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V.

Ministerin Lambrecht: Kindesmissbrauch ist Vergehen / Deutsche Kinderhilfe e. V: Sie ist nicht mehr tragbar!

(Berlin) - Heute Morgen lehnte es Bundesjustizministerin Lambrecht ab, den so genannten sexuellen Missbrauch von Kindern von Anfang an zum Verbrechen zu machen. Sie begründet dies damit, "dass die Gerichte auf Straftaten mit einem nur geringen Unrechtsgehalt nicht angemessen reagieren können".

Für wie unfähig hält die Ministerin unsere Richter, denen sie ja vorsteht, eigentlich? Sie sollte als Juristin doch wissen, dass man in Gesetzen den Gerichten auch einen Spielraum für so genannte minder schwere Fälle einräumen kann.
In welchem "Elfenbeinturm" lebt sie eigentlich, dass sie unfähig ist, auch nur einen Hauch von Empathie für die Betroffenen zu entwickeln?
Warum schützt sie die Täter und potentielle Täter mehr als ihre Opfer?
Hat sie sich je die Aufzeichnungen so genannter Kinderpornofilme angesehen?

Es geht darum, ein Zeichen zu setzen, was die Betroffenen solcher Straftaten unserer Justiz und unserer Gemeinschaft wert sind.
Es geht darum, ein Zeichen zu setzen, was wir von denjenigen halten, die sexuelle Gewalt gegen die Schwächsten in unserer Gesellschaft ausüben.
Dies kann keine minder schwere Straftat = ein Vergehen sein. Dies kann nur eine besonderes schwere Straftat = ein Verbrechen sein, und zwar in allen Fällen.

Sexuelle Gewalt - gegen wen auch immer - ist verbindlich als besonders schwerer Rechtsbruch einzustufen. Bei minder schweren Fällen sollte es dem Richter überlassen werden, die Strafe schuldangemessen zu mildern. In Einzelfällen, wenn z. B. eine Beziehung zwischen den Beteiligten bestand und besteht und sich eine Strafbarkeit lediglich aufgrund der Vollendung des 14. Lebensjahres eines Beteiligten ergibt, sollte nach Auffassung der Deutschen Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e. V. auch von Strafe abgesehen werden können.

Warum ist unser Justizministerium nicht in der Lage, dies in einem Gesetzestext festzulegen?", fragt Rainer Becker, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e. V.
"Ist es nur Unfähigkeit oder ist es einfach eine "nicht mehr nachvollziehbare täterfreundliche Ideologie", die hier um jeden Preis durchgehalten werden soll?
Wenn sich Frau Lambrecht darauf zurückzieht, dass die Richter den bereits vorhandenen gesetzlichen Spielraum bei derartigen Delikten nicht angemessen ausschöpfen, dann hat sie als Bundesjustizministerin die Verantwortung dafür, dass die Richter entsprechend fortgebildet werden", ergänzt er.

Dabei ginge es darum, Richtern mehr Unabhängigkeit durch mehr Wissen und mehr Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und nicht ihre Unabhängigkeit zu begrenzen. Warum ist sie nicht wenigstens hier aktiv geworden? Falls ja und hinter den Kulissen nicht wahrgenommen, ist sie anscheinend auch noch mit einer Fortbildungspflicht für Richter gescheitert.

"So oder so, mit ihrer heutigen Erklärung den Medien gegenüber ist Frau Lambrecht als Bundesjustizministerin für die Mehrzahl der Menschen im Land, die ihrer Partei bei der kommenden Bundestagswahl ihre Stimme geben sollen, nicht mehr tragbar", verstärkt Rainer Becker nochmals seine Position.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V. Rainer Becker, geschäftsführender Vorstandsvorsitzender Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 24342940, Fax: (030) 24342949

(ds)

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