Pressemitteilung | (bvse) Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

Novellierung der Klärschlammverordnung / Verwertung vor Beseitigung / Phosphatressourcen effizient nutzen

(Bonn) - Zur geplanten Neufassung der Klärschlammverordnung hat der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. gegenüber dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eine Stellungnahme abgegeben. Für den bvse ist dabei entscheidend, dass es auch weiterhin vernünftige Perspektiven für den Einsatz des Klärschlamms als wirksamen Sekundärdünger gibt.

Dazu gehört nach Auffassung des Verbandes zwingend, dass die Bewertung des Klärschlamms nach den gleichen Kriterien zu erfolgen hat wie andere Dünger. In diesen Zusammenhang gehöre auch, dass bei einer Neuordnung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) Mindeststandards vorgegeben werden, die zu einer Vereinheitlichung der bestehenden Gesetzgebung - der Bioabfallverordnung (BioAbfV), Düngemittelverordnung (DüMV) und Bundesbodenschutzverordnung (BBodenSchV) - führen. Diese Mindeststandards möchte der bvse zusätzlich um freiwillige Qualitätskontrollen ergänzen, so dass ein ökonomisch und ökologisch sinnvoller Wettbewerb für die Nutzung qualitativ hochwertiger Klärschlämme entsteht.

Klärschlämme finden heute ihren Einsatz in der Landwirtschaft und im Landschaftsbau, so dass den wichtigen Aspekten Nachhaltigkeit und ortsnahe Verwendung in besonderem Maße Rechnung getragen wird. Schon von daher lehnt der bvse Mülltourismus von Klärschlamm in Verbrennungsanlagen ab. Die Verbrennung des Klärschlamms bedeutet nicht nur die Vernichtung unersetzlicher Rohstoffe, hier insbesondere der Phosphate, sondern für die Gemeinden und damit für den Bürger zusätzliche Ausgaben für Entwässerung, Trocknung, Lagerung, Transport und Beseitigung.

Nach Ansicht des bvse sollte der Einsatz von qualitativ hochwertigen Klärschlämmen als Dünger Vorrang vor der Beseitigung haben. Das sei auch deshalb sinnvoll, weil die bestehende umfangreiche Gesetzgebung zur Verwendung biogener Düngemittel in der Umwelt schon heute strengste Auflagen zum Schutz von Wasser, Boden und Luft und somit von Mensch und Natur erfülle. Daraus leitet der bvse auch seine Forderung ab, dass analog zur Bioabfallverordnung die jeweiligen Parameter der neuen Klärschlammverordnung „im gleitenden Durchschnitt“ aus den vier letzten Untersuchungen ermittelt werden sollten, wobei ein Überschreiten eines einzelnen Wertes von bis zu 25% zulässig sein sollte. Richtig ist aus Sicht des bvse, dass die Metalle Kupfer und Zink endlich als wichtige Spurennährstoffe bewertet werden. Richtig wäre aber auch, wenn erhöhte Gaben an Spurennährstoffen in Nährstoffmangelgebieten ermöglicht würde.

Der bvse weist ausdrücklich daraufhin, dass es gängige Praxis ist, nur gering belastete Sekundärdünger auszubringen, um die natürlichen Ressourcen zu erhalten und die Umwelt zu schonen. Das diskutierte Mehrstufenkonzept zum zeitlich gestaffelten weiteren Absenken von Analyseparametern lehnt der Verband daher strikt ab, da es Rechts-unsicherheit produziert, dem Umweltschutz nicht nützt und im Endeffekt auf ein Verwertungsverbot von Klärschlamm hinausläuft.

Damit alle Beteiligten ausreichend Zeit haben, sich auf die Regelungen einer novellierten Klärschlammverordnung einzustellen, setzt sich der bvse für einen Übergangszeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten der Novellierung ein.

Quelle und Kontaktadresse:
bvse Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Hauptgeschäftsstelle Jörg Lacher, Leitung, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Hohe Str. 73, 53119 Bonn Telefon: (0228) 988490, Telefax: (0228) 9884999

(tr)

NEWS TEILEN: