Pressemitteilung | (BGL) Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V.

Sozial- und Umweltauflagen gehören nicht ins Vergaberecht

(Bad Honnef) - Zu dem heute von EU-Kommissar Michel Barnier vorgestellten Richtlinienentwurf zur Neuordnung des öffentlichen Vergaberechts erklärt Dr. Hermann J. Kurth, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL):

Die deutschen Landschaftsgärtner begrüßen die Initiative der EU-Kommission, das europäische Vergaberecht zu vereinfachen und zu flexibilisieren. Als Dienstleister im Bereich Grün ist die mittelständisch geprägte Branche mit vielen kleinen Betrieben auf faire Wettbewerbs-bedingungen besonders angewiesen. Der BGL erkennt das Bemühen an, den Zugang zu öffentlichen Aufträgen für kleine und mittlere Unternehmen zu verbessern.

Die sinnvolle Ausrichtung der Vergabe nach dem wirtschaftlich günstigsten Angebots darf nicht dazu missbraucht werden, vergabefremden Aspekten noch größeren Stellenwert einzuräumen. So gehören z.B. soziale Kriterien nicht in das Vergabeverfahren. Solche Ziele müssen mit den dafür vorgesehenen Instrumenten wie z.B. den Sozialgesetzen verfolgt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
BGL Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. Pressestelle Alexander-von-Humboldt-Str. 4, 53604 Bad Honnef Telefon: (02224) 7707-0, Telefax: (02224) 7707-77

(cl)

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