Verbands-Presseticker
(Düsseldorf/Würzburg) - Am 10. März 2008 veranstaltete das VDI-Kompetenzfeld Nanotechnik gemeinsam mit Partnern im Rahmen des Kongresses NANOFAIR das "NANOFAIR 2008 - Nachwuchsforum". Auf dem Workshop standen Studierenden aus dem Bereich der Nanotechnik Unternehmenslenker und hochrangige Wissenschaftler für Vorträge und Diskussionen zur Verfügung. Die Begeisterung des Nachwuchses für Technologien und die Mobilisierung der Ingenieurinnen und Ingenieure ist eine zentrale Zielsetzung des Vereins Deutscher Ingenieure. Gerade der aktuelle Fachkräftemangel im Ingenieurwesen zeigt, dass das Wirtschaftswachstum durch ausbleibenden Nachwuchs erheblich bedroht ist. Die Nanotechnik als Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts ist ein Wachstumsmarkt. Sie bietet hervorragende beruflich Chancen. Deutschland kann in der Branche seit vielen Jahren europaweit den Spitzenplatz besetzen. Entsprechend groß war das Interesse der etwa 80 Workshopteilnehmer. Der Kongress NANOFAIR bot darüber hinaus dem Nachwuchs am 11. und 12. März zahlreiche internationale Kontakte mit Industrievertretern und die Möglichkeit, anwendungsbezogene F&E-Ergebnisse aus der Nanotechnik hautnah zu erleben.
(Berlin) - Der Mittelstand setzt auf qualifiziert ausgebildeten Nachwuchs: Die Lufthansa City Center (LCC) bauen deshalb konsequent die Zahl der Lehrstellen in ihren Reisebüros aus. Ich gehe davon aus, dass die LCC-Franchiseunternehmen die Zahl der Ausbildungsplätze im Ausbildungsjahr 2008/09 nochmals um zehn Prozent steigern werden, hebt Klaus Henschel, Geschäftsführer der Lufthansa City Center Reisebüropartner GmbH, das Engagement für den Nachwuchs heraus. Die LCC haben die Zahl der Ausbildungsplätze in ihren Reisebüros im Ausbildungsjahr 2007/08 bereits um 100 zusätzliche Lehrstellen erhöht. Damit stehen bei den LCC-Büros nun insgesamt 400 Lehrstellen zur Verfügung. Im Verhältnis der Mitarbeiterzahl von 2.500 liegt die Ausbildungsquote bei den Büros der Reisebüro-Kette somit bei 16 Prozent jetzt soll nochmals aufgestockt werden.
(Berlin) - Zur aktuellen Diskussion um das Thema Steuerhinterziehung erklärte Dr. Horst Vinken, Präsident der Bundessteuerberaterkammer (BStBK), gestern (19. März 2008) auf der BStBK-Jahrespressekonferenz in Berlin: Wer Steuern hinterzieht, macht sich strafbar. Hier darf es keine Toleranz geben. Steuerberater beteiligen sich nicht an Steuerhinterziehung. Als Organ der Steuerrechtspflege sind sie an Recht und Gesetz gebunden. Verstöße dagegen haben strafrechtliche und berufsrechtliche Konsequenzen bis hin zum Ausschluss aus dem Beruf."
(Berlin) - Nach der Abschwächung in den Wintermonaten steigen die Kraftstoffpreise pünktlich zu den Osterfeiertagen erneut an. Damit folgen sie dem Muster der vergangenen Jahre und füllen die Kassen der Mineralölkonzerne, die bereits 2007 Rekordgewinne einfahren konnten. Darauf macht der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) in Berlin aufmerksam. Die Ölmultis erwirtschaften ihren Profit auf dem Rücken der Verbraucher", kritisiert Hermann-Josef Vogt vom VCD-Bundesvorstand. 2007 erzielte Exxon (Esso) mit 40,6 Milliarden US-Dollar den höchsten Gewinn eines US-Unternehmens aller Zeiten. Und pünktlich zu den Feiertagen setzen die Ölfirmen trotzdem noch einen drauf und treiben die Spritpreise auf neue Rekordhöhen."
(Berlin) - Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die Bundesregierung aufgefordert, den Anbau der gentechnisch veränderten Maissorte MON 810 des Unternehmens Monsanto zu verbieten. Wie schon Österreich, Griechenland, Ungarn, Polen und Frankreich müsse auch Deutschland die existierende EU-Schutzklausel gegen den Anbau des Gentech-Maises geltend machen. Die Genehmigung, in Deutschland weiterhin Mon 810-Saatgut verkaufen zu dürfen, habe Monsanto Ende 2007 nur unter der Bedingung erhalten, dass es einen geeigneten Monitoringplan vorlege, der die Umweltauswirkungen des Gentech-Maises erfasse. Der vorgelegte Plan erfüllt jedoch laut einer vom BUND in Auftrag gegebenen Rechtsexpertise nicht die erforderlichen Kriterien. Die Aussaat von MON 810 sei deshalb rechtswidrig.
(Leipzig) - Mit einem Anruf hatte sich bei der Rentnerin aus Ostsachsen Besuch angekündigt: Man habe neue, günstigere Telefontarife anzubieten, berichtete die freundliche Stimme. Hierzu würde sie in einer halben Stunde gern ein Herr zu Hause aufsuchen. Gegen ein wenig Sparen bei der Telefonrechnung hatte die 80-jährige, die im festen Glauben war, es handele sich um einen Vertreter der Telekom, natürlich nichts einzuwenden und öffnete dem Herrn wenig später die Haustür. Sie müsse, erklärte dieser nach einer kurzen Einführung zum günstigen Angebot, nur das Vertragsformular unterschreiben und könne schon bald viel günstiger telefonieren. Erst nachdem sie von der Telekom die Mitteilung über die Kündigung des Festnetzanschlusses erhielt, wurde ihr bewusst, dass sie einen Mobilfunkvertrag des Anbieters First Mobile unterschrieben hatte. Der hatte offenbar auch die Kündigung ihres Telekomvertrags ausgelöst.
(Berlin) - "Wir begrüßen den Ruf Josef Ackermanns nach staatlicher Ordnungshilfe und die damit verbundene Abkehr von der Ideologie der Selbstheilungskräfte des Marktes", erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Uwe Foullong. "Eine Regulierung der Finanzmärkte ist dringend erforderlich, um solche Krisen zu verhindern, dabei dürfen aber nicht einfach Verluste sozialisiert und Gewinne privatisiert werden" führte Foullong aus.
(Berlin) - Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) begrüßt die heutige (19. März 2008) Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung.
(Berlin) - Auch wenn der Vermieter 20 Jahre lang nicht über Betriebskosten abrechnet, kann der Mieter nicht darauf vertrauen, künftig keine Abrechnung zu erhalten. Nach einer heute (19. März 2008) veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 14/06) folgt aus der Vereinbarung im Mietvertrag, wonach der Mieter für Betriebskosten eine Vorauspauschale leistet, dass der Vermieter berechtigt ist, über die monatlichen Zahlungen abzurechnen. Mit der vereinbarten Vorauspauschale sei nicht die Zahlung einer festen Pauschale gewollt gewesen. Tatsächlich hätten die Vertragsparteien eine Vorauszahlung vereinbart, über die jährlich abzurechnen ist.
(Berlin) - Das Bündnis der Medienverbände und -unternehmen hat den heutigen (19. März 2008) Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung als einen "Etappensieg für den Informantenschutz" begrüßt. Es sei zu hoffen, dass die Karlsruher Richter in der noch folgenden Hauptverhandlung die den Journalismus einschränkenden Regelungen der Vorratsdatenspeicherung insgesamt für verfassungswidrig erklärten.





