Verbands-Presseticker
(Berlin) - Natürliches Kältemittel Kohlendioxid soll synthetische Klimakiller R 134a ersetzen. Mittelständische Unternehmen haben CO2-Technologie bis zur Marktreife entwickelt. Bevorstehende VDA-Entscheidung ist Lakmustest für die Glaubwürdigkeit des neuen Präsidenten Wissmann. Die deutsche und europäische Automobilindustrie muss sich bei der Fahrzeugklimatisierung schnell für das natürliche Kältemittel CO2 entscheiden und gegen eine neue Generation klimaschädlicher synthetischer Chemikalien mit noch dazu fragwürdigen Umweltwirkungen. Das hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) in Berlin verlangt und in diesem Zusammenhang eindringlich auf die enormen weltweiten Konsequenzen der anstehenden strategischen Weichenstellung hingewiesen.
(München) - Die Neuregelung der Fahrzeugzulassungsverordnung lässt weiterhin Probefahrten mit Fahrzeugen mit roten Kennzeichen auch ohne Begleitung des Kraftfahrzeughändlers zu. Hierauf weist der Geschäftsführer des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern, Dirk Weinzierl hin.
(Berlin) - Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem heutigen Beschluss über ein von der Volksbank Raesfeld angestrengtes Verfahren das Kontoabrufverfahren als überwiegend verfassungsgemäß bewertet. Die bestehende Regelung zum Kontoabruf durch Sozialbehörden wurde allerdings als zu unbestimmt und damit verfassungswidrig verworfen. Das Gericht hat zudem festgestellt, dass das Kontoabrufverfahren ein Eingriff in das Grundrecht der Bankkunden auf informationelle Selbstbestimmung ist. Routinemäßige Kontoabrufe und Ermittlungen >ins Blaue hinein< sind daher nicht zulässig, betroffene Bankkunden müssen informiert werden.
(Bonn) - Als unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre hat Matthias Jarke, Präsident der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) die Bestrebungen der Bundesregierung bezeichnet, die heimliche Online-Durchsuchung von Computern auf breiter Basis einsetzen zu wollen.
(Frankfurt am Main) - Wir brauchen für den gemeinsamen Erfolg der hessischen Wirtschaft interkulturell gebildete Fachkräfte, die sich freudig dem Wettbewerb stellen, indem ihre Parallelwelten verlassen, die perfekte Beherrschung der deutschen Sprache als unerlässliche Voraussetzung für ihre individuelle Karriere begreifen und den Erfolg der Unternehmen in ihrer neuen Heimat wollen.
(Berlin) - In einer ersten Stellungnahme zum Urteil des Kölner Landgerichts, das die öffentliche Benotung einer Gymnasiallehrerin im Internet für zulässig erklärte, verwies Heinz-Peter Meidinger, Bundesvorsitzender des Deutschen Philologenverbandes, darauf, dass das Gericht diese Benotung an konkrete Voraussetzungen geknüpft habe. Zum einen sei eine Veröffentlichung von Lehrernamen nur dann zulässig, wenn diese Daten mit Einverständnis der Betroffenen bereits an anderer Stelle im Internet zugänglich seien, wie z.B. auf einer Schulhomepage. Zum anderen wurde festgehalten, dass die Betreiber von spickmich.de juristisch dafür verantwortlich gemacht werden können, wenn unter der Rubrik Zitate Schmähkritik bzw. unwahre Behauptungen eingestellt würden.
(Berlin) - Anlässlich der Mitgliederversammlung des traditionsreichen Bonner Instituts Finanzen und Steuern in Berlin, wurde Dr. Ludolf v. Wartenberg einstimmig zum neuen Vorsitzenden des Kuratoriums gewählt.
(Bonn) - Die Umsetzung der EU-Abfallverbringungsverordnung durch die Europäische Kommission hat nach Meinung des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. zu massiven Problemen geführt. Insbesondere der Markt für Altkunststoffe droht zusammenzubrechen.
(Berlin) - Die CDH begrüßt, dass das Europäische Parlament in seiner Plenarabstimmung zum Grünbuch Arbeitsrecht beschlossen hat, dass Kleinstunternehmer mit nur einem Auftraggeber echte Selbständige sind. Damit lehnten die Abgeordneten den im Grünbuch Arbeitsrecht gemachten Vorschlag ab, Arbeitnehmerschutzrechte auf diese Selbständige auszudehnen.
(Berlin) - Zum zweiten Mal hat die Geschäftsführung der Sparkassen-Informatik (SI) einen Antrag auf einstweilige Verfügung zur Einstellung des Arbeitskampfes der SI-Beschäftigten gestellt. Das Arbeitsgericht Karlsruhe wies den Antrag am 11. Juli ebenso zurück wie bereits das Arbeitsgericht Köln am 21. Juni.



