Pressemitteilung | Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE)

400 Millionen Mark im Jahr 2000 zu vererben

(Bonn) - „Auf knapp 14 Billionen Mark hat sich das Vermögen der Bundesbürger inzwischen erhöht und hat damit das Zehnfache wie noch vor 20 Jahren erreicht", erklärte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V., Wolfgang Kastner. „Allein in diesem Jahr seien rund 400 Millionen Mark zu vererben oder zu verschenken, aufgrund der geplanten Erbschaftsteuererhöhung vermutlich für viele mit drastisch erhöhter Steuerbelastung", erklärte Kastner.



Die geplante Bewertungsänderung, nach der alle Immobilien, die nicht als Eigenheim genutzt werden, demnächst mit dem Verkehrswert für die Erbschaftsteuer in Ansatz gebracht werden, spüle dem Fiskus rund Milliarden DM mehr an Steuern in die Kassen. Damit wird sich das Erbschaftsteueraufkommen in nur vier Jahren mehr als verdoppeln. Begnügte sich der Staat vor der letzten Änderung im Jahre 1995 noch mit rd. 3,5 Milliarden DM Erbschaftsteuer pro Jahr, wird sich diese durch die Erhöhung von derzeit rund 5,5 Mill. auf rd. 7,5 Milliarden Mark pro Jahr erhöhen.



„Vor diesem Hintergrund gelte es für alle Bundesbürger, entsprechend vorzusorgen", erklärte Kastner. Dies gelte nicht nur für Immobilienbesitzer, sondern grundsätzlich für alle Bundesbürger, die über ein gewisses Vermögen verfügten. Grundsätzlich sei es empfehlenswert, bereits zu Lebzeiten Vermögen im Rahmen der Freibeträge alle zehn Jahre auf andere Personen, z. B. Ehegatten, Kinder und Enkel zu übertragen. Risiken ließen sich dabei durch Einräumung von Wohn- und Nießbrauchsrechten zugunsten des Überträgers eingrenzen. Besonders steuerschädlich sei ab gewissen Größenordnungen auch das bei den Bundesbürgern so beliebte „Berliner Testament", bei dem sich die Ehegatten zunächst zu Alleinerben und danach die Kinder zu Schlußerben einsetzten. In diesem Fall halte der Fiskus gleich zweimal die Hand für das gleiche Vermögen auf, einmal beim Tode des ersten Ehegatten und nachher beim Tode des Letztversterbenden. Steuerlich erheblich günstiger sei es, neben dem Ehegatten auch Kinder und Enkel mitzubedenken, damit die Freibeträge mehrfach ausgeschöpft und die Steuerprogression insgesamt gesenkt werden könne. Auch eine sofortige Erbeinsetzung der Kinder bei gleichzeitigem Nießbrauchsvorbehalt für den überlebenden Ehegatten sei steuerlich erheblich günstiger.



Allen Besitzern von Mietshäusern, Mietwohnungen u. ä. empfahl Kastner dringend, noch vor der geplanten Gesetzesänderung steuergünstige Maßnahmen zu ergreifen. Nach der derzeit noch geltenden Rechtslage, nach der bebauter Grundbesitz bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer mit nur rund 50 Prozent des tatsächlichen Verkehrswertes in Ansatz gebracht werde, ließen sich bei Übertragungen der Immobilien vor der geplanten Gesetzesänderung noch erhebliche Steuern sparen, was nachher mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr gewährleistet wäre.



Weitere Steuertipps sowie Mustertestamente enthalten die von DGE-Präsident Kastner herausgegebenen Ratgeber „Sterben macht Erben" und „Sterben und Steuern", die zum Preise von jeweils 15,80 DM zzgl. je 2,00 DM Versandspesen direkt bei DGE-Präsident Kastner, c/o DGE-Geschäftsstelle, Simrockallee 27, 53173 Bonn, schriftlich bestellt werden können.

Quelle und Kontaktadresse:
DGE

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