Abhören von Anwälten unerträglich / Abhören des Anwalts von el-Masri empört die Anwaltschaft
(Berlin) - Bei den Untersuchungen zur Entführung von el-Masri ist bekannt geworden, dass dessen Anwalt im vergangenen halben Jahr systematisch abgehört wurde. Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist es unerheblich, ob die Abhörmaßnahmen richterlich genehmigt waren. Eine solche systematische Abhörmaßnahme kann unter keinem Gesichtspunkt gerechtfertigt sein, weil sie einen massiven Eingriff in die geschützte Sphäre zwischen Anwalt und Mandant darstellt. Berufsgeheimnisträger, wie Journalisten oder Anwälte, dürften nicht abgehört werden, weil ein selektives Abhören nicht möglich ist.
Es ist ein Skandal, dass ein Anwalt, der mit zahlreichen Mandanten Kontakt hat, abgehört wird, so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des DAV. Da ein selektives Abhören bezogen auf einen Mandanten nicht möglich sei, seien alle Mandanten des Anwaltes betroffen, wenn dieser abgehört werde. Dies greife tief in die Rechte aller Betroffenen ein.
Kilger weiter: Zu einem rechtstaatlichen Verfahren gehört immer das vertrauliche Gespräch zwischen Anwalt und Mandant. Das Vertrauen in den Rechtsstaat ist tief erschüttert.
Es reiche nicht aus, bei Spielen der Deutschen Nationalmannschaft mit der Hymne Recht und Freiheit zu fordern, sondern der Staat müsse dafür Sorge tragen, dass Recht und Freiheit garantiert werden.
Der Deutsche Anwaltverein fordert die Politik unmissverständlich auf, Regelungen zu treffen, damit solche Abhörmaßnahmen künftig unterbunden werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Swen Walentowski, Pressesprecher
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190
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