Pressemitteilung | DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V.
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Adenauer / Dött: „Aussteuerungsbetrag für Beitragssenkungen nutzen“ / ASU-Präsident und BKU-Vorsitzende befürworten rechtliche Prüfung des Aussteuerungsbetrages durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) und fordern weitere Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung auf 3,7 Prozent

(Berlin) - Der Präsident der Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer (ASU), Dr. Patrick Adenauer, und die Vorsitzende des Bundes Katholischer Unternehmer (BKU), Marie-Luise Dött, befürworten die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit (BA), die Aussteuerungszahlungen der BA an den Bundeshaushalt auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Beide Verbände teilen die Auffassung der BA, dass diese Aussteuerungszahlungen verfassungswidrig sind und eingestellt werden müssen. Die dadurch entstehenden zusätzlichen BA-Überschüsse müssen ihrer Meinung nach den Versicherten in Form von Beitragssenkungen auf 3,7 Prozent zurückgegeben werden.

Die BA ist derzeit gesetzlich gezwungen, für jeden nicht innerhalb von 12 Monaten vermittelten Arbeitslosen einen Aussteuerungsbetrag von 10.000 Euro an den Bundeshaushalt abzuführen. Für 2007 sind dafür insgesamt ca. 4 Milliarden Euro im Haushalt der BA eingeplant. Dies entspricht ca. 0,5-Beitragspunkten, gemessen an dem bislang für 2007 geplanten Beitragssatz von 4,2 Prozent also mehr als 10 Prozent der Beitragszahlungen zur Arbeitslosenversicherung.

„Das Arbeitslosengeld I ist eine durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanzierte Versicherungsleistung, das Arbeitslosengeld II dagegen eine von allen Steuerzahlern finanzierte Sozialleistung. Versicherungsbeiträge dürfen nicht für unbestimmte Zwecke verwendet werden, wie dies geschieht, wenn sie in den allgemeinen Bundeshaushalt vereinnahmt werden“, erläuterte Adenauer. Dött ergänzte: „Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung begründen Eigentumsrechte der Versicherten auf Geld- und Vermittlungsleistungen im Falle ihrer Arbeitslosigkeit. Werden mit den Beiträgen der Versicherten nun Überschüsse erwirtschaftet, dann müssen entweder die Leistungen erhöht oder die Beiträge gesenkt werden. Alles andere ist ein Eingriff in die Eigentumsrechte der Versicherten, der nicht zu legitimieren ist.“

Die beiden Unternehmer sprachen sich dafür aus, die durch eine Abschaffung des Aussteuerungsbetrages frei werdenden Beitragsmittel voll für eine weitere Senkung der Beitragssätze auf 3,7 Prozent zu nutzen. „Dies würde die Arbeitnehmer entlasten und ihre Konsumnachfrage stützen und für die Arbeitgeber die Lohnnebenkosten senken sowie ihre Investitionsbereitschaft stärken“, sagten Adenauer und Dött.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer e.V. (ASU) Barbara Vogt, Leitung, Presse und PR Reichsstr. 17, 14052 Berlin Telefon: (030) 30065340, Telefax: (030) 30065500

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