Änderung der Hessischen Verfassung erleichtert Sanierung des Landeshaushalts / VhU für Verfassungsziel: Strukturelles Defizit im Landeshaushalt bis 2020 beseitigen / Obergrenzen einführen und pro Jahr um 200 Mio. Euro absenken
(Frankfurt am Main/Wiesbaden) - Das Grundgesetz untersagt ab 2020 strukturelle Defizite in Landeshaushalten. "Diese Herkulesaufgabe muss auch in Hessen erfolgreich gemeistert werden. Die hessische Wirtschaft begrüßt, dass die Landesregierung und die Mehrheit der Landtagsfraktionen Ja sagen zur Konsolidierung des Landeshaushalts und Ja sagen zur grundgesetzlichen Schuldenbremse. Nach der Bewältigung der Folgen der Rezession ist die Sanierung des Landeshaushalts eine der vorrangigen Aufgaben der Politik in Hessen", sagte Volker Fasbender, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU), heute (26. April 2010) in Wiesbaden.
Die VhU bedauere aber, dass sich die Länder nicht wie der Bund auf konkrete Defizitabbauziele im laufenden Jahrzehnt verpflichtet hätten. "Wir sind skeptisch, ob die Schuldenbremse des Grundgesetzes tatsächlich greift. Daher schlagen wir vor, eine verbindliche Zielvorgabe zum Abbau des strukturellen Defizits des Landeshaushalts in der Hessischen Verfassung zu verankern. Dazu soll - ähnlich der Regelung für den Bundeshaushalt - ein verbindlicher Zeitplan enthalten sein. Wir schlagen in Euro festgelegte Obergrenzen für das pro Jahr zulässige strukturelle Defizit vor, die bis spätestens 2020 linear auf null verringert werden - zum Beispiel jährlich um 200 Mio. Euro," sagte Fasbender. In einem Landesgesetz sollte die Berechnungsmethode zur Feststellung weiterhin zulässiger konjunktureller Defizite festgelegt werden.
Der VhU-Hauptgeschäftsführer erläuterte, das strukturelle Defizit in Hessen werde auf rund zwei Mrd. Euro in 2010 geschätzt. Es mache damit den größten Teil des jährlichen Fehlbetrags im Landeshaushalt aus. Zum Vergleich: 2009 lag das gesamte Defizit im hessischen Landeshaushalt bei 2,7 Mrd. Euro. In 2010 dürfte das Gesamtdefizit knapp 3,4 Mrd. Euro betragen, 2011 soll es auf 2,9 Mrd. Euro sinken.
Für die Verfassungsergänzung sei eine Volksabstimmung erforderlich. Diese sollte aus Sicht der VhU spätestens im nächsten Jahr durchgeführt werden, zum Beispiel am Tag der Kommunalwahl.
Aus Sicht der VhU habe eine Verfassungsvorgabe einen riesigen Vorteil: Ein Zwang durch eine übergeordnete Regel bindet die Politiker. So seien auch in anderen Politikfeldern Fortschritte möglich geworden: Erst seit z. B. die Notenbank Unabhängigkeit von der Politik genieße, könne sie ein hohes Maß an Geldwertstabilität gewährleisten.
Staatsverschuldung, Haushaltsdefizite und steigende Zinslasten verringerten die Gestaltungskraft von Bund, Ländern und Kommunen, so Fasbender. Sie benachteiligten kommende Generationen, sie schwächten die Wirtschaftskraft des Landes und sie erschwerten den sozialen Ausgleich. "Zur Wahrung des Gemeinwohls" sei es dringend geboten, die Verschuldungsspirale zu stoppen und umzukehren.
In den zurück liegenden Jahren habe die VhU stets vier Stellhebel benannt, mit denen Deutschland Wachstum und Beschäftigung sichern kann: Beschäftigung mobilisieren, Humanvermögen bilden, Investitionen stimulieren und öffentliche Haushalte konsolidieren. Die Konsolidierung öffentlicher Haushalte ist unverzichtbar in diesem Reformpaket.
Aus Sicht der VhU sei die Konsolidierungsaufgabe so groß, dass nur ein Mix verschiedener Instrumente tatsächlich dauerhaft solide Finanzen gewährleisten könne. Dazu gehörten Kürzungen der Ausgaben, Steigerungen der Einnahmen, aber auch der Effizienz bei der Erbringung öffentlicher Dienste. Über den geeigneten Mix dieser Instrumente hätten Landesregierung und Hessischer Landtag zu entscheiden.
Konsolidierung sei nichts Angenehmes, und ihre Gegner würden stets lauter sein als ihre Befürworter. Aber die Mehrheit der Bürger wisse, dass ein "Weiter so wie bisher" nicht zu verantworten wäre. So schwierig jeder einzelne konkrete Konsolidierungsschritt - also das "Wie" der Sanierung der Staatsfinanzen - sein werde, so sehr gehe die VhU davon aus, dass die Hessen bei der Frage nach dem "Ob" solider Staatsfinanzen klar Ja sagen werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU)
Dr. Ulrich Kirsch, Leitung, Presse und Kommunikation
Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 95808-0, Telefax: (069) 95808-126
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