Änderung des Tierschutzgesetzes im Bundesrat: „Chance nutzen, Lücken schließen!“
(Bonn) - Der Bundesrat gibt morgen seine Stellungnahme zur 5. Änderung des Tierschutzgesetzes ab, mit der die Videoüberwachung auf größeren Schlachthöfen verpflichtend eingeführt werden soll. Der Deutsche Tierschutzbund hatte bereits gefordert, die Pflicht auf alle Schlachthöfe auszuweiten. Zugleich unterstützt der Verband die Empfehlungen der Länder, das Tierschutzgesetz sowie die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung umfassend zu überarbeiten. Die Bundesregierung solle dafür an die Novelle anknüpfen, die die Ampelkoalition 2024 erarbeitet hatte und welche nur aufgrund des vorzeitigen Koalitionsendes nicht mehr verabschiedet wurde.
„Die Empfehlungen der Länder sind folgerichtig. Wer das Tierschutzgesetz anfasst, muss die längst überfällige Chance nutzen, die bestehenden Mängel im Tierschutzrecht umfassend zu beheben. Die Bundesregierung sollte die Empfehlungen des Bundesrats übernehmen. Die Regierungsfraktionen müssen den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren tierschutzgerecht nachbessern“, fordert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Tiere in der Landwirtschaft kaum bis gar nicht geschützt
In ihren Empfehlungen erkennen die Länder an, dass ein erheblicher Teil der Tiere in der Landwirtschaft unzureichend oder gar nicht über das Tierschutzrecht geschützt wird. Sie fordern deshalb unter anderem ein Verbot schmerzhafter Amputationen sowie die Aufnahme weiterer Tierarten wie Rinder und Puten in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Anlass dafür ist auch das wegweisende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Putenhaltung vom April dieses Jahres.
Tierschutzbund fordert weitere Verbesserungen
Zudem weist der Bundesrat darauf hin, dass der sogenannte Qualzuchtparagraf tierschutzgerecht überarbeitet werden muss und die Nutzung von Mährobotern zum Schutz von Igeln reguliert werden sollte. Auch der Schutz von Straßenkatzen sei unzureichend geregelt. Der Deutsche Tierschutzbund fordert deshalb weiterhin eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen aus Privathaushalten. Weitere aus Sicht des Verbandes notwendige Verbesserungen sind ein Verbot der Anbindehaltung von Rindern, ein Ende von Lebendtiertransporten in Drittstaaten sowie die klare Zielsetzung für einen Ausstieg aus Tierversuchen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Tierschutzbund e.V., In der Raste 10, 53129 Bonn, Telefon: 0228 604960
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