Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)
Anzeige

Änderungsanträge zum GKV-Spargesetz / BVMed schlägt Alarm: Frontalangriff auf MedTech-Innovationen

(Berlin) - Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert Regierungsfraktionen und Bundesregierung auf, den Änderungsantrag zum GKV-Spargesetz zu Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) im Krankenhaus mit Medizintechnologien zurückzuziehen. „Im Eilverfahren soll für den MedTech-Innovationszugang ein Systemwandel vorgenommen werden. Das wird – entgegen den Zielen des Koalitionsvertrages – den MedTech-Standort erheblich schwächen, Innovationen verzögern und damit der Patient:innenversorgung schaden“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed schlägt stattdessen vor, die nach dem Spargesetz anstehende Strukturreform-Debatte und den laufenden MedTech-Dialog zu nutzen, um die Notwendigkeit einer Reform des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gründlich zu diskutieren.

Mit dem am Sonntag (5. Juli 2026) vorgelegten Änderungsantrag Nr. 2 zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll das NUB-Verfahren im Krankenhaus grundlegend (§§ 137e, 137h SGB V) umgebaut werden. Der Änderungsantrag kommt Stunden vor den Beratungen in den Fraktionen und dem Beschluss im Deutschen Bundestag am 9. Juli - ohne jede Anhörung der Betroffenen.

„Was hier im Eilverfahren geregelt werden soll, ist nichts weniger als ein Systemwandel beim Marktzugang medizintechnischer Innovationen in Deutschland“, kritisiert der BVMed. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll künftig allein und ohne fachliches Korrektiv über das Potenzial sämtlicher neuer nicht-medikamentöser Methoden entscheiden, für die erstmalig eine NUB-Anfrage gestellt wird. NUB-Vereinbarungen sollen auf Universitätskliniken und wenige weitere Häuser konzentriert werden. Und die Kosten der wissenschaftlichen Begleitung von Erprobungen nach § 137e Absatz 7 SGB V sollen künftig vollständig den antragstellenden Unternehmen aufgebürdet werden.

Dr. Marc-Pierre Möll: „Jede dieser Maßnahmen wäre für sich genommen ein erheblicher Eingriff in die künftige Patient:innenversorgung. In ihrer Kombination und in dieser Kurzfristigkeit sind sie ein Alarmsignal für den Medizintechnik-Standort Deutschland.“ Ein Systemwandel dieser Tragweite dürfe nicht per Änderungsantrag in den letzten Stunden eines Gesetzgebungsverfahrens durchgesetzt werden. „Das ist Aktionismus zulasten der Patient:innenversorgung – und es beschädigt das Vertrauen in geordnete parlamentarische Verfahren“, so der BVMed.

Hinzu kommt: Die FinanzKommission Gesundheit (FKG) hat die zugrunde liegende Empfehlung Nr. 31 selbst mit lediglich rund 50 Millionen Euro Einsparvolumen im Jahr 2027 beziffert. Gemessen am Gesamtvolumen des Gesetzes ist der fiskalische Ertrag marginal. „Die tatsächlichen Wirkungen gehen jedoch weit darüber hinaus: Sie treffen die Innovationsfähigkeit einer ganzen Branche. Es besteht die reale Gefahr, dass hier unter dem Deckmantel einer geringfügigen Einsparung eine faktische Innovationsbremse im Gesetz verankert wird – mit Folgekosten für die Patient:innenversorgung, Forschung und Wertschöpfung, die ein Vielfaches betragen“, so Möll.

Der BVMed betont, dass Deutschland noch einer der führenden Medizintechnik-Standorte weltweit ist: mit über 210.000 Beschäftigten, hoher Exportquote und einer einzigartigen mittelständischen Struktur. Dieser Standort lebt davon, dass neue Methoden im Krankenhaus zeitnah erprobt und in die Patient:innenversorgung gebracht werden können. Der Änderungsantrag stellt genau diesen Mechanismus in Frage und sendet zugleich ein fatales Signal an alle MedTech-Unternehmen, die derzeit über Forschungs- und Produktionsinvestitionen in Deutschland entscheiden. Dies steht in offenem Widerspruch zu den Zielen der Hightech Agenda der Bundesregierung und des laufenden Pharma- und Medizintechnikdialogs.

„Der Änderungsantrag muss deshalb dringend zurückgezogen werden. Die Neuordnung des Umgangs mit neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gehört in den MedTech-Dialog und die für den Herbst angekündigte GKV-Strukturreform sowie eine G-BA-Reform. Nur dort können die Sachverständigen und alle Beteiligten – Fachgesellschaften, Krankenhäuser, Patient:innenvertretungen und Hersteller – angehört und tragfähige, innovationsfreundliche Lösungen entwickelt werden“, so BVMed-Geschäftsführer Möll abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed), Manfred Beeres, Leiter(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Georgenstr. 25, 10117 Berlin, Telefon: 030 246255-0

Logo verbaende.com
NEWS TEILEN:

NEW BANNER - Position 4 - BOTTOM

Anzeige