Änderungsvorschläge zum Schuldzinsenabzug weiter unzulänglich
(Bonn) - Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. fordert einen grundlegend neuen Ansatz bei der Überarbeitung des Schuldzinsenabzuges nach § 4 Abs. 4a EStG. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages ist aufgefordert, die durch das Steuerentlastungsgesetz eingeführte Regelung im Interesse einer Investitionswiederbelebung für den Mittelstand nachzubessern, so der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes e. V., Jürgen Pinne.
Auch der vom Land Nordrhein-Westfalen eingebrachte Änderungsantrag zum Schuldzinsenabzug, der in der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss am 06. Oktober 1999 verhandelt werden soll, ist unzureichend. Selbst die modifizierte Regelung schießt über das eigentliche Ziel des Gesetzgebers, den Missbrauch des Zwei- bzw. Mehrkontenmodells zu beseitigen, hinaus.
Ein neuer Ansatz bei der Beschränkung des Schuldzinsenabzuges ist aber gerade für den Mittelstand notwendig. Die Gesetzesregelung verdoppelt die Kosten für betriebliche Fremdfinanzierungen. Da der Mittelstand weitgehend auf eine Fremdfinanzierung seiner Investitionen angewiesen ist, , werden zahlreiche sinnvolle Investitionen unmöglich.
Die geltende Beschränkung des Schuldzinsenabzuges verhindert damit auch das Entstehen zukunftsträchtiger wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze und gefährdet bestehende Arbeitsplätze.
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DStV