Pressemitteilung | Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. - Berufsverband Deutscher Arbeitsmediziner - (VDBW)

Ärztekammer verbietet Grippeimpfung / Betriebsärzteverband: „rechtlich unzulässig und gesundheitspolitisch fatal“

(Karlsruhe/Reutlingen) - Beim Grippeschutz hört die betriebliche Vorsorge auf. Dieser Meinung ist offenbar die Landesärztekammer Baden-Württemberg, die durch ihre Bezirksärztekammer in Reutlingen einem Betriebsarzt im Zollern-Alb-Kreis die Durchführung von Grippeschutzimpfungen in einem Betrieb untersagt hat.

Der Mediziner ist Mitglied des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. (VDBW), Karlsruhe. Der Verband sieht in dem Vorgehen der Ärztekammer „eine unzulässige Einschränkung der betriebsärztlichen Tätigkeit und wird mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen dieses Verbot vorgehen“, so Geschäftsführer Protzer in Karlsruhe. Schutzimpfungen zählten zu den wichtigsten und effektivsten medizinischen Vorsorgemaßnahmen. Sie trügen zur Senkung der Kosten sowohl im Gesundheitswesen als auch im Unternehmen bei. Aus diesem Grund sehen die Betriebsärzte Grippeschutzimpfungen als Kernaufgabe ihrer ärztlichen Tätigkeit.

Für den Präsidenten des VDBW, Dr. med. Wolfgang Panter, ist die Rechtsauffassung der Bezirksärztekammer unhaltbar: „Die Untersagung widerspricht dem Berufsrecht, wonach jeder approbierte Arzt eine Impfung vornehmen kann.“ Auch gesundheitspolitisch sei die Position der Ärztekammer fatal. „Wir helfen durch Aufklärung und Beratung sowie durch Informationsveranstaltungen, die Notwendigkeit regelmäßiger Impfungen zu verdeutlichen. Die betriebliche Impfaufklärung und die Durchführung von Impfungen spielen in unserer betriebsärztlichen Tätigkeit eine wichtige Rolle“, sagt Verbandspräsident Panter und verweist auch auf die betriebliche Verantwortung seiner Mitglieder. So könne eine betriebliche Impfaktion vor einer Grippewelle verhindern, dass die komplette Belegschaft einer Abteilung krankheitsbedingt ausfällt.

Die Betriebsärzte verweisen außerdem auf das Programm des Robert-Koch-Instituts zur 73. Gesundheitsministerkonferenz in Schwerin. Die zentrale Einrichtung der Bundesregierung zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten habe dort ein Programm zur Erhöhung der Impfbereitschaft vorgelegt und darin ausdrücklich die Unterstützung der Betriebsärzte zur Vermeidung von Impflücken empfohlen.

„Der Erhalt der Gesundheit ist entscheidend für die Profitabilität eines Unternehmens. Daher arbeiten wir gerade in der jetzigen Zeit eng mit den Arbeitgebern zusammen und erarbeiten gemeinsam Impfpläne für die Mitarbeiter“, bekräftigt der erfahrene Arbeitsmediziner Dr. Mathias Dietrich, Präsidiumsmitglied des VDBW, die Auffassung seines Verbandes.

Allein in der Saison 2004/2005 sind nach Schätzung des Robert-Koch-Instituts, Berlin, bis zu 2,4 Millionen Menschen wegen eines Influenza-Virus arbeitsunfähig erkrankt. Die Zahl der Todesfälle in der vergangenen Grippe-Saison in Deutschland wird vom Robert-Koch-Institut mit 15.000-20.000 angegeben.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. - Berufsverband Deutscher Arbeitsmediziner - Herr Protzer, Geschäftsführer Friedrich-Eberle-Str. 4 a, 76227 Karlsruhe Telefon: (0721) 933818-0, Telefax: (0721) 933818-8

(tr)

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