AGDW und Familienbetriebe Land und Forst warnen vor versteckten Eingriffen in Eigentumsrechte
(Berlin) - Der Verband AGDW – Die Waldeigentümer und die Familienbetriebe Land und Forst begrüßen das Ziel der Bundesregierung, Umweltrecht zu modernisieren, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und Bürokratie abzubauen. Allerdings wird dieses Ziel nach Auffassung der beiden Verbände mit dem Gesetz- und dem Verordnungsentwurf „zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes“ (UMoG) in wesentlichen Punkten verfehlt.
„Unter dem Etikett des Bürokratieabbaus entstehen an mehreren Stellen neue Eingriffsmöglichkeiten in Eigentumsrechte und in die nachhaltige Bewirtschaftung von Land- und Forstflächen. Das läuft dem Anspruch an ein modernes Umweltrecht zuwider“, erklärt AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter.
Besonders kritisch bewerten die Verbände in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf die geplante Verpflichtung zur Herausgabe von Art- und Biotopdaten. Was als effizientere Datennutzung angekündigt werde, könne in der Praxis den Aufbau neuer staatlicher Datenbestände nach sich ziehen, welche später Ausgangspunkt weiterer Nutzungsbeschränkungen oder Grundlage von Monitoringprogrammen werden könnten. Die Verbände mahnen daher, dass der Gesetzentwurf nicht isoliert betrachtet werden dürfe. Im Zusammenspiel mit dem problematischen Natur-Infrastruktur-Gesetz (NatInfG) sowie der umstrittenen EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO) könne er weitreichende Auswirkungen auf Eigentum, Bewirtschaftung und Flächennutzung entfalten. Erforderlich seien deshalb eine eindeutige gesetzliche Zweckbindung der Daten sowie umfassende Informations- und Beteiligungsrechte für betroffene Eigentümer.
AGDW und Familienbetriebe Land und Forst sehen zudem erhebliche Risiken durch die geplanten Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes. Die vorgesehene verstärkte Ausrichtung auf Wasserrückhalt und Wiedervernässung dürfe nicht dazu führen, dass Land- und Waldeigentümer mittelbar Nutzungseinschränkungen unterworfen würden. „Klimaschutz braucht die aktive Mitwirkung der Eigentümer - nicht neue Duldungspflichten durch die Hintertür. Wiedervernässung kann nur auf freiwilliger Grundlage oder gegen vollständige Entschädigung erfolgen“, erklärt Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst.
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Verkürzung von Beteiligungs- und Rechtsschutzfristen lehnen die Verbände in der geplanten Form ab. Schnellere Verfahren seien richtig. Dies dürfe aber nicht zulasten rechtsstaatlicher Beteiligung und einer sorgfältigen fachlichen Prüfung gehen. „Digitalisierung und Verfahrensbeschleunigung finden nur dann Akzeptanz, wenn sie mit Datenhoheit, Freiwilligkeit, einem wirksamen Schutz von Eigentumsrechten und rechtssicheren Rahmenbedingungen für die Flächennutzer einhergehen“, betonen Bitter und Elverfeldt. AGDW und Familienbetriebe Land und Forst fordern vor diesem Hintergrund eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs.
Quelle und Kontaktadresse:
Familienbetriebe Land und Forst e.V. (FaBLF), Franziska Strasoldo-Graffemberg, Leiter(in) Kommunikation, Claire-Walldoff-Str. 7, 10117 Berlin, Telefon: 030 2463046-0
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