Pressemitteilung | Deutsche Polizeigewerkschaft im dbb Landesverband Bayern e.V. (DPolG)

Alkoholbedingte Gewaltexzesse zur Nachtzeit eindämmen! / DPolG fordert nächtliches Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen

(München) - Der bayerische Landesverband der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) hat eine Initiative zur Einführung eines generellen Verkaufsverbots für Alkohol an Tankstellen zur Nachtzeit zwischen 20 und 6 Uhr gestartet. Gewerkschaftsvorsitzender Hermann Benker hat in entsprechenden Schreiben an Bayerns Innenminister Herrmann und an die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen auf die Notwendigkeit einer solchen Regelung hingewiesen, um den „Teufelskreis“ zwischen Alkohol und Gewalt gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden zu durchbrechen. Benker sieht in einem solchen Verkaufsverbot einen wichtigen Schritt zur Eindämmung alkoholbedingter Gewaltexzesse zur Nachtzeit und Verbesserung der Alkoholprävention.

Laut der bayerischen Kriminalstatistik 2007 waren die Täter bei mehr als einem Drittel aller Fälle alkoholisiert, bei den heranwachsenden Gewalttätern standen sogar mehr als die Hälfte bei der Tat unter Alkoholeinfluss. Auch die „Europäische Schülerstudie zu Alkohol und anderen Drogen“ (ESPAD) von 2004 zeigt eine erschreckende Entwicklung auf.

Benker schildert polizeiliche Erfahrungen, wonach es insbesondere in dicht besiedelten Wohngebieten im Umfeld von rund um die Uhr geöffneten Tankstellen einen exzessiven Alkoholkonsum bestimmter Gruppen gibt. „An diesen Treff- und Sammelpunkten wird intensiv von der dort bestehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht, alkoholische Getränke auch nach Ladenschluss zu beschaffen. Dabei scheint Geld keine Rolle zu spielen. Dort findet dann das sog. "Komasaufen", "Kofferraumsaufen" oder auch "Vorglühen" statt. Polizeilichen Erkenntnissen zufolge sind in diesem Umfeld vermehrt Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, wie zum Beispiel Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, Lärmbelästigungen und Ruhestörungen an der Tagesordnung“, stellt Benker fest.

Nach Erkenntnissen der DPolG bemühen sich die Sicherheitsbehörden bayerischer Großstädte schon seit Jahren vergeblich, Tankstellen hinsichtlich des Verkaufs von Alkoholika während des Ladenschlusses zur Einhaltung der derzeitigen Rechtslage zu veranlassen. Es geht dabei also in erster Linie nicht um die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen, sondern um die (Nicht-)Einhaltung des Ladenschlussgesetzes (§ 6 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 2 LadSchlG). Alkoholische Getränke werden verbreitet eben nicht nur in kleinen Mengen verkauft, sondern es gehen massenweise "Six-Packs" u.a. über den Ladentisch. Dabei ist für das Tankstellenpersonal häufig unübersehbar, dass es sich dabei nicht um den Verkauf an "Reisende" handelt, sondern um Nachschub für die im Umfeld der Tankstellen stattfindenden Gruppen-Besäufnisse.

Zwar können alkoholische Getränke in Bayern bis 20.00 Uhr im Handel gekauft werden, allerdings könnten durch ein Alkoholverkaufsverbot während des nächtlichen Ladenschlusses spontane Trinkgelage und der bisher offensichtlich unbegrenzt verfügbare Nachschub in - häufig zu "Getränkeabholmärkten" umfunktionierten - Tankstellen effektiver unterbunden werden.

In Baden-Württemberg hat sich die dortige Regierungskoalition auf ein Alkoholverkaufsverbot zwischen 22 und 5 Uhr verständigt. Der spätere Beginn des Verbotsvorhabens liegt daran, dass dort wegen gelockerter Ladenöffnungszeiten vor allem große Handelsketten bis 22 Uhr geöffnet haben. Eine zu dieser Thematik im baden-württembergischen Landtag durchgeführte Expertenanhörung hat den Nutzen eines solchen Verbots befürwortet.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Polizeigewerkschaft Landesverband Bayern (DPoIG) Pressestelle Erzgießereistr. 20b, 80335 München Telefon: (089) 526004, Telefax: (089) 529725

(el)

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