Alter Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes so nicht tragfähig / Anwälte fordern eine 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben
(Berlin) - Abgeordnete der SPD Bundestagsfraktion haben in der ersten Lesung den alten rot-grünen Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz verteidigt. Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist dieser Entwurf abzulehnen. Dieser Gesetzentwurf gehe unnötigerweise weit über die Vorgaben der zugrunde liegenden EU-Richtlinien hinaus. So wurden mehr Benachteilungsgründe, als von der EU vorgesehen, in den Entwurf eingefügt und ranggleich eingestuft. Ein mit dem Gesetz verbundener weitgehender Eingriff in die Vertragsfreiheit Privater sei nicht gerechtfertigt. Zu hoffen bleibe, dass die Union diesen alten Entwurf nicht mitträgt.
Wir fordern eine 1:1 Umsetzung der EU-Richtlinien, so der DAV-Präsident Rechtsanwalt Hartmut Kilger. Eine Beschränkung der Vertragsfreiheit durch die Hintertür dürfe es nicht geben. Die Vertragsfreiheit sei eine der tragenden Säulen unserer Rechtsordnung. Ein Recht auf Vertrag darf es nicht geben! so Kilger weiter.
Die EU-Richtlinien sehen für das Zivilrecht den gesetzlichen Schutz für Diskriminierung wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft oder des Geschlechts vor. Von Seiten der damaligen rot-grünen Bundesregierung wurden die Merkmale Religion oder Weltanschauung, Alter oder Sexualität eingefügt.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Swen Walentowski, Pressesprecher
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190
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