Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB)

Altlasten zwingen Binnenschiffahrts-Berufsgenossenschaft zur Fusion

(Duisburg) - Die Binnenschifffahrts-Berufsgenossenschaft ist in finanzielle Bedrängnis geraten. Aus Zeiten der Hochbeschäftigung mit vielen Versicherten bestehen bei der Binnenschifffahrts-Berufsgenossenschaft noch viele Rentenverpflichtungen für Unfälle aus dieser Zeit. Inzwischen gibt es immer weniger Versicherte, weil sich nach der Freigabe der Festfrachten ohne vorherige Harmonisierung die Situation der deutschen Binnenschifffahrt drastisch verschlechtert hat. Viele Betriebe haben sich aus dem aktiven Geschäft zurückgezogen, ihre Schiffe verkauft oder Personal ins Ausland verlagert. Immer weniger Betriebe mit immer weniger Versicherten müssen die wegen der Rentenverpflichtungen hohen Beiträge aufbringen.

Um eine Zwangsfusion durch den Gesetzgeber zu vermeiden, haben die übrigen gewerblichen Berufsgenossenschaften sich deshalb in einer Solidaraktion bereit gefunden, einen Teil der Altlasten gemeinsam zu tragen, um damit den Vereinigungsvorgang für die aufnehmende Berufsgenossenschaft finanziell zu entlasten. Nach Verhandlungen mit verschiedenen Berufsgenossenschaften haben die Binnenschifffahrts-Berufsgenossenschaft und die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen beschlossen, sich zum Juli 2000 zu einer Verwaltungsgemeinschaft zusammenzuschließen und spätestens im Jahr 2005 miteinander zu fusionieren.

Ziel ist eine Stabilisierung der Beiträge bei gleichbleibender Qualität der Betreuung. Dies gilt sowohl für den Bereich der Betreuung der Versicherten nach einem Arbeits- oder Wegeunfall wie für den Bereich der Prävention.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V., Dammstraße 15-17, 47119 Duisburg-Ruhrort, Hauptgeschäftsführer Gerhard von Haus, Tel. (02 03) 8 00 06-60, Fax (02 03) 8 00 06-65

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