Pressemitteilung | Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. - Berufsverband Deutscher Arbeitsmediziner - (VDBW)

Angebliche Gesundheitsgefahren durch Druckertoner wissenschaftlich nicht nachweisbar / Verband der Betriebs- und Werksärzte (VDBW) warnt vor Panikmache

(Karlsruhe) - Die Diskussion um die angeblich von Laserdruckern ausgehenden Gesundheitsgefahren ist übertrieben und entbehrt einer wissenschaftlichen Grundlage. Zu diesem Ergebnis kam ein Forschungsprojekt des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitssicherheit in Zusammenarbeit mit dem Institut für Hygiene und Arbeitsmedizin am Universitätsklinikum Essen.

Dabei wurden je drei gängige Farbdrucker- und Kopierer der Marken Canon, Minolta, Ricoh und Xerox in einer wissenschaftlichen Versuchsanordnung auf ihre Gesundheitsgefährdung hin untersucht. In einer luftdicht abgeschlossenen Kammer wurden die Staub- und Gasemissionen gemessen. Resultat: Von keinem der Geräte geht eine Gefahr für den Benutzer aus. "Die in den Medien zitierten Studien zum Nachweis von Gesundheitsgefahren entbehren einer arbeitsmedizinischen Grundlage und basieren auf Einzelfallmessungen. Allerdings ist der sachgemäße Umgang mit den Arbeitsgeräten die Grundlage für einen gefahrlosen Büroalltag," sagt Dr. Peter Egler, Facharzt für
Arbeitsmedizin und Präsidiumsmitglied im Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW).

Dr. Egler weiter: "Wir erhalten zurzeit gehäuft Anfragen von um ihre Gesundheit besorgten Büroangestellten. Einige klagen auch über eine gesundheitliche Beeinträchtigung unter anderem im Bereich der Atemwege und Lungen sowie Augenreizungen." Diese Krankheitsbilder stehen nicht nachweislich in Zusammenhang mit Laserdruckern- oder Kopierern. Eine durch den Betriebsarzt durchgeführte Messung der individuellen Umweltbelastung am Arbeitsplatz kann in diesen Fällen zur Klärung des Krankheitsauslösers führen.

Um Gefahren weitgehend auszuschließen sollten allerdings einige Regeln beim Umgang mit Druckern und Kopieren beachtet werden. Tonerkartuschen müssen immer komplett ausgewechselt werden. Wenn Tonerpulver verschüttet wurde, sollte es umgehend mit einem feuchten Tuch aufgenommen werden. Die Kartuschen dürfen nicht gewaltsam geöffnet werden und sollten für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden. Grundsätzlich gilt: Die Hinweise der Hersteller in den Produktunterlagen bezüglich der Aufstellung und Wartung der Geräte und des Umgangs mit Toner sind zu beachten.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. - Berufsverband Deutscher Arbeitsmediziner - Herr Protzer, Geschäftsführer Friedrich-Eberle-Str. 4 a, 76227 Karlsruhe Telefon: (0721) 933818-0, Telefax: (0721) 933818-8

(bl)

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