Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

Anhörung zum Referentenentwurf für ein DRG-Gesetz

(Berlin) - "Im Vergleich zum Arbeitsentwurf finden sich im Referentenentwurf gute Lösungsansätze, dennoch gibt es in wichtigen Punkten Anpassungsbedarf", resümierte der Hauptgeschäftsführer der DKG, Jörg Robbers, am 30. Juli 2001 im die Anhörung zum DRG-Einführungsgesetz im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Bonn.

Robbers begrüßte in der Anhörung, dass das BMG dem Vorschlag der DKG gefolgt sei, die Fallpauschalen (DRG) im Jahr 2003 zunächst auf freiwilliger Basis einzuführen. Er bat das BMG, den Modellcharakter der Optionslösung noch stärker im Gesetz herauszustellen. Das Optionsmodell müsse für ein Jahr befristet sein und dürfe keine präjudizierende Wirkung für das verbindliche DRG-System im Jahr 2004 haben.

Der DKG-Hauptgeschäftsführer begrüßte zudem die Aussagen im Referentenentwurf, dass die Steuerung der Leistungsausgaben der Krankenhäuser künftig nicht mehr über starre Budgets erfolgen soll. Die DKG bewerte die Aussagen, dass der Grundsatz der Beitragssatzstabilität auf Dauer nicht als restriktive Vorgabe gelte, als positiv, betonte Robbers. "Dies ist eine unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass sich die Krankenhäuser im Sinne des DRG-Systems leistungsorientiert entwickeln können".

Als völlig unzureichend bewerteten die DKG-Vertreter hingegen, dass im Gesetzentwurf keine echten Öffnungsklauseln vorgesehen seien. Den Krankenhäusern müssten - als Motor des medizinischen Fortschritts - auch
künftig neue Untersuchungen und Behandlungen vergütet werden. "Ansonsten wird es zu einem Innovationsfriedhof kommen, der den deutschen Patienten viele neue Verfahren vorenthält", warnte der DKG-Hauptgeschäftsführer. Er forderte den Gesetzgeber auf, die Vereinbarung von innovativen Leistungen schiedsstellenfähig auszugestalten. Der medizinische Fortschritt und Problembereiche in der Patientenversorgung müssten solange individuell vergütet werden, bis diese im DRG-System sachgerecht abgebildet werden können.

Kritik äußerte die DKG zudem an der fehlenden Berücksichtigung der Einführungskosten. Allen Beteiligten sei klar, dass die Umstellung und Pflege des DRG-Systems nicht zum Nulltarif geschehen könne, machte Robbers deutlich. Er forderte den Gesetzgeber auf, entsprechende Ausnahmetatbestände zur Finanzierung der Einführungskosten zwingend in den Referentenentwurf einzuarbeiten.

Auf völliges Unverständnis bei der DKG stieß die ersatzlose Streichung der Finanzierung der Qualitätssicherung. Damit entfiele die rechtliche Grundlage für Krankenhäuser, zumindest einen Teil ihres Aufwandes zur
Qualitätssicherung über Zuschläge zu finanzieren, kritisierte Robbers die Änderung im Referentenentwurf. "Dies ist für uns völlig unverständlich, da die Politik gerade der Qualitätssicherung eine herausragende Rolle zugewiesen hat".

Quelle und Kontaktadresse:
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